Bebauungsplan Innerortsmitte Wackersdorf
Der heutige Ortskern von Wackersdorf, beiderseits der Schwandorfer Straße und der Friedhofstraße ist überwiegend zwischen 1930 und 1980 entstanden. In den Folgejahren hielt das rasante Wachstum an und die Bebauung um die Birkenstraße und die Quartiere in Brückelsdorf entstanden. Der überwiegende Teil der Bestandsbebauung ist somit zwischen 40 und 90 Jahre alt.
Aufgrund des Alters der Gebäude und der Altersstruktur der Bewohner weisen zahlreiche Anwesen einen erheblichen Sanierungsstau auf. In allen Quartieren ist der Generationswechsel in vollem Gange. Gestiegene Ansprüche an den Wohnraum führen darüber hinaus zu einem hohen Sanierungsdruck, was die Gemeinde dazu veranlasst hat ein Sanierungsgebiet festzulegen und ein kommunales Förderprogramm zu erlassen, um die Bürger bei Ihren Umbau- und Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen.
Der Umbau oder eine Neubebauung der großen Grundstücke bieten einerseits ein großes Potential für Nachverdichtung, eröffnen andererseits jedoch die Gefahr städtebaulicher Fehlentwicklungen. Für den Ortskern von Wackersdorf bestand kein Bebauungsplan. Die Zulässigkeit von Vorhaben regelte sich daher nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben war somit zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden sollten, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügten und die Erschließung gesichert war.
Grundsätzlich sieht sich die Gemeinde dem in § 1a Abs. 2 formulierten Ziel des schonenden Umgangs mit Grund und Boden verpflichtet, dennoch sind bei der Innenentwicklung und Nachverdichtung die nachbarschützenden Belange sowie die historischen Strukturen zu berücksichtigen. Um also einerseits eine maßvolle Nachverdichtung zu ermöglichen und andererseits städtebauliche Fehlentwicklungen zu verhindern, war die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungs- und Grünordnungsplanes erforderlich.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst im Wesentlichen die Ortsmitte von Wackersdorf von der Sportplatzstraße und der Höhenstraße im Norden bis zum Irrlacher Weg bzw. der Hauptstraße im Süden sowie dem Siedlungsrand im Osten bis zur Höhenstraße im Westen. Die Geltungsbereichsgrenze ist der Planzeichnung zu entnehmen.
BP-Ortsmitte_Planblatt-i.d.F. 01.12.2021