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Hier finden Sie Informationen über die Ehrenbürger und Bürgermedaillenträger der Gemeinde Wackersdorf, sowie die Bayerische Ehrenamtskarte und die Ehrenordnung der Gemeinde.


Ehrenbürger

Hier finden Sie die Ehrenbürger der Gemeinde Wackersdorf:

Bürgermedaillenträger

Ehrung nach der Ehrenordnung der Gemeinde

Persönlichkeiten, die sich um die Gemeinde Wackersdorf, das Wohl ihrer Einwohner und das Wohl ihrer Mitmenschen verdient gemacht haben, können entsprechend dieser Ehrenordnung geehrt werden. Die Ehrung findet im Rahmen eines Ehrenamtstags statt.

Welche Voraussetzungen für eine Ehrung gegeben sein müssen finden Sie in der Ehrenordnung der Gemeinde Wackersdorf.

Vorschläge können jederzeit im Rathaus eingereicht werden.

Bayerische Ehrenamtskarte

Seit Herbst 2011 gibt es im Landkreis Schwandorf in Zusammenarbeit mit dem Bayer. Sozialministerium die Bayerische Ehrenamtskarte. Sie wird als Anerkennung für herausragendes ehrenamtliches Engagement verliehen und gewährt dem Karteninhaber landkreis- und zum Teil bayernweit zahlreiche Vergünstigungen und Rabatte.

Dabei ist an Bürger und Bürgerinnen gedacht, die zum Beispiel in sozialen und kirchlichen Einrichtungen, in Sportvereinen, Feuerwehr, THW oder auch im Auftrag der Kommune Besonderes ehrenamtlich leisten.

Was bringt die Ehrenamtskarte?

Neben der Anerkennung für besonderes ehrenamtliches Engagement sollen mit der Bayerischen Ehrenamtskarte auch Vergünstigungen verbunden sein. Welche Vergünstigungen Sie erhalten können und sonstige Informationen rund um die Bayerische Ehrenamtskarte erfahren Sie im Internet auf der Website der Freiwilligenagentur des Landkreises Schwandorf.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um eine Ehrenamtskarte zu erhalten?

Die blaue Ehrenamtskarte erhalten im Prinzip alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die

  • sich freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren.
  • mindestens seit zwei Jahren im Bürgerschaftlichen Engagement tätig sind.
  • Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard).
  • aktiv in der Feuerwehr sind – mit abgeschlossener Truppmannausbildung.
  • als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind.

Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig. Erhalten können sie folgende Personen:

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben
  • Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindesten 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.

Beantragung der Ehrenamtskarte

Auf der Website der Freiwilligenagentur des Landkreises Schwandorf finden Sie das Formular zur Beantragung der Bayerischen Ehrenamtskarte.