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Öffentliche Auslegungen

Wenn der Flächennutzungsplan oder ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert oder aufgehoben werden sollen, finden Bürgerbeteiligungen statt. Für diese Beteiligungen gibt es ein gesondertes Verfahren.

Die Bürgerbeteiligung dient dazu, die Bürgerinnen und Bürger über beabsichtigte Entwicklungen zu informieren. Dabei sollen die Belange der Betroffenen ermittelt und bewertet werden. Bürgerinnen und Bürger erhalten so frühzeitig Informationen und können Anregungen ins Verfahren einbringen. Auf diesem Weg werden sie an den planerischen Entscheidungsprozessen beteiligt.

Niemand ist verpflichtet, sich zu einem solchen Verfahren zu äußern. Wer jedoch sicherstellen möchte, dass seine eigenen Belange bei Entscheidungen berücksichtigt werden, sollte sich beteiligen. Diese Beteiligung ist in der Regel in zwei Stufen möglich:

Die sogenannte „frühzeitige Beteiligung“ findet in einer frühen Phase der Planung statt. Sie soll die Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, dass eine Plan aufgestellt werden soll, welcher Absichten dahinter stecken, welche Auswirkungen der Plan haben wird und, sofern es diese gibt, Varianten oder Alternativen vorstellen.

Den zweiten Schritt bildet der „Entwurf“ des Planes. An erster Stelle steht hier eine Entscheidung des Gemeinderates, der die sogenannte „Offenlage“ beschließt. Anschließend wird der Planentwurf für einen Monat öffentlich ausgelegt, das heißt, jedermann kann ihn während der Dienststunden im Rathaus in Wackersdorf (Dienstsitz der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf) den Plan einsehen. Auch hier besteht die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, sich zu dem Planentwurf zu äußern.

Bebauungsplan WA "Dürrnschlag" 6. änderung

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (förmliche Beteiligung)

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplans WA „Dürrnschlag“ in der Zeit vom 04.06.2024. bis 05.07.2024 öffentlich ausgelegt.

Die Auslegung findet im Rathaus Wackersdorf (Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf), Zimmer Nr. 11, OG, Marktplatz 1, 92442 Wackersdorf während der üblichen Dienststunden statt.


Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Bebauungsplan Dürrnschlag Entwurf 6. Änderung

Text Bebauungsplan Dürrnschlag Entwurf 6. Änderung

3. Änderung des Bebauungsplanes GE.“WTF II“ mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan sowie 5. Flächennutzungsplanänderung – Erweiterung Gewerbeflächen

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung)

Der Gemeinderat der Gemeinde Wackersdorf hat am 14.05.2024 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes GE.„WTF II“ mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan sowie die 5. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen und die Verwaltung angewiesen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss vom 14.05.2024 erfolgt am 12.06.2024.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage des Vorentwurfes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes GE.„WTF II“ mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan im Rathaus Wackersdorf (Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf), Zimmer Nr. 11, OG, Marktplatz 1, 92442 Wackersdorf vom 20.06.2024 bis 22.07.2024 während der üblichen Dienststunden statt.

Die 5. Flächennutzungsplanänderung findet im Parallelverfahren statt.

Es wird gebeten, die Einsichtnahme vorher telefonisch unter Tel.09431/7436-421, Frau Mandl-Kimmer, anzumelden oder von der digitalen Einsichtnahme auf der Homepage unter www.vg-wackersdorf Gebrauch zu machen.


Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).