Seiteninhalt

Öffentliche Auslegungen

Wenn der Flächennutzungsplan oder ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert oder aufgehoben werden sollen, finden Bürgerbeteiligungen statt. Für diese Beteiligungen gibt es ein gesondertes Verfahren.

Die Bürgerbeteiligung dient dazu, die Bürgerinnen und Bürger über beabsichtigte Entwicklungen zu informieren. Dabei sollen die Belange der Betroffenen ermittelt und bewertet werden. Bürgerinnen und Bürger erhalten so frühzeitig Informationen und können Anregungen ins Verfahren einbringen. Auf diesem Weg werden sie an den planerischen Entscheidungsprozessen beteiligt.

Niemand ist verpflichtet, sich zu einem solchen Verfahren zu äußern. Wer jedoch sicherstellen möchte, dass seine eigenen Belange bei Entscheidungen berücksichtigt werden, sollte sich beteiligen. Diese Beteiligung ist in der Regel in zwei Stufen möglich:

Die sogenannte „frühzeitige Beteiligung“ findet in einer frühen Phase der Planung statt. Sie soll die Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, dass eine Plan aufgestellt werden soll, welcher Absichten dahinter stecken, welche Auswirkungen der Plan haben wird und, sofern es diese gibt, Varianten oder Alternativen vorstellen.

Den zweiten Schritt bildet der „Entwurf“ des Planes. An erster Stelle steht hier eine Entscheidung des Gemeinderates, der die sogenannte „Offenlage“ beschließt. Anschließend wird der Planentwurf für einen Monat öffentlich ausgelegt, das heißt, jedermann kann ihn während der Dienststunden im Rathaus in Wackersdorf (Dienstsitz der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf) den Plan einsehen. Auch hier besteht die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, sich zu dem Planentwurf zu äußern.

3. Bebauungsplanänderung Wohngebiet WA. „Dürrnschlag II“ der Gemeinde Wackersdorf im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB; Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Wackersdorf hat am 20.11.2024 in öffentlicher Sitzung die 3. Bebauungsplanänderung WA. „Dürrnschlag II“  beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13  BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans WA Dürrnschlag II in der Zeit vom 13.12. bis 14.01.2025 öffentlich ausgelegt.

Die Auslegung findet im Rathaus Wackersdorf (Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf), Zimmer Nr. 11, OG, Marktplatz 1, 92442 Wackersdorf während der üblichen Dienststunden statt.

Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Begründung zur Bebauungsplanänderung

Geltungsbereich