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Neue Ortsmitte: Bürgerbeteiligung

Die Gemeinde Wackersdorf saniert ihre Ortsmitte. Bürgerinnen und Bürger können sich auf zwei Arten an der Neugestaltung beteiligen: Zum einen durch die Mitbestimmung bei der Gestaltung des „allgemeinen Rahmens“ und zum anderen durch die Förderung bestimmter privater Sanierungen im ausgewiesenen Sanierungsgebiet. Zur finalen Neugestaltung des Marktplatzes soll zudem eine direkte Bürgerbeteiligung folgen.

Reden Sie mit: Die neue Ortsmitte im Dialog

In seiner Sitzung am 31.03.2021 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans für das gesamte Sanierungsgebiet der neuen Ortsmitte beschlossen. Bürgerinnen und Bürger hab in Kürze die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen. Mit der frühzeitigen ersten Auslegung des B-Plans folgt bereits im April die erste Bürgerbeteiligung. Sagen Ihnen die aktuellen Planungen zu? Was würden Sie ändern? Rückmeldungen zu den Inhalten des Plans können Sie bis 25. Mai an das Rathaus richten. In einem anschließenden internen Workshop werden die ersten Rückkopplungen und Wünsche abgewogen. Es folgen eine erste öffentliche Abwägung, eine zweite Auslegung und abschließend eine zweite Abwägung. Wichtig: Jede der beiden Beteiligungsphasen ist kein „individuelles Wunschkonzert“ – Die Ortsmitte soll in einem vernünftigen und demokratisch mehrheitlich akzeptierten Rahmen entwickelt werden. Oder vereinfacht formuliert: Die große und finale Entscheidungsgrundlage ist ein möglichst großer Nutzen für einen möglichst großen Personenkreis. Grundsätzlich bewegt sich der Diskurs zwischen den Leitplanken der Identitätsstiftung, z.B. durch die Bewahrung historischer Bausubstanzen, und der inneren Stadtentwicklung, welche die Attraktivität der Ortsmitte als Wohnort steigern kann.

Den Entwurfsplan zur Ortsmitte finden Sie als PDF-Download in der Menüleiste.

Der laufende Beteiligungsprozess in der Übersicht:

  • (Frühzeitige) Auslegung neuer B-Plan (erfolgt)
  • Stellungnahmen (bis Ende Mai)
  • Workshop (intern, nicht öffentlich)
  • Abwägung (öffentliche Gemeinderatsitzung)
  • Auslegung B-Plan
  • Stellungnahmen
  • Abwägung (öffentlich Gemeinderatsitzung)
  • Abschließende Beschlussfassung (öffentliche Gemeinderatsitzung)

Sparen Sie: Förderungen bei privaten Sanierungen

Für die Entwicklung der Ortsmitte nimmt die Gemeinde Fördergelder in Anspruch. Dazu wurde ein großzügiges Sanierungsgebiet ausgewiesen, das sich wiederum eins zu eins mit dem Fördergebiet deckt. Was viele nicht wissen: Von diesem Fördergebiet profitieren nicht nur öffentliche Bauvorhaben, wie der Neubau des Ärztehauses, des Kirchenparkplatzes oder die Neugestaltung des Marktplatzes. Von dem Fördergebiet profitieren auch alle privaten Grundstückseigentümer im Geltungsbereich. Was genau gefördert wird, entwickelt sich aus dem Diskurs, der nun gestartet ist. Am Ende wird genau geregelt sein, welche Maßnahmen förderfähig und zulässig sind.

Konkrete Maßnahmen im Bürgerdialog

Die Ergebnisse der Bürgerbefragung aus dem Jahr 2016 waren maßgeblich für die Neugestaltung der Ortsmitte ausschlaggebend. Die ersten Ränge der Wünsche aus der Bevölkerung belegten die Sicherungen der medizinischen Versorgung und der Nahversorgung. „Durch das neue Ärztehaus und die Tatsache, dass EDEKA einen modernen Vollsortiment-Markt baut, reagieren wir direkt auf diese Anliegen“, schildert Bürgermeister Thomas Falter. Es sei klar, dass die aktuell laufenden Beteiligungsrahmen, wie die Auslegung des B-Plans, für viele Bürger*innen sehr abstrakt seien. „Bei der Neugestaltung des Marktplatzes möchten wir wieder ganz pragmatisch auf die Bevölkerung zugehen“, so Falter. Wie der Dialog im Detail aussehe, werde noch abgestimmt. Die Marktplatzneugestaltung folgt als letzte öffentliche Maßnahmen der Sanierung der Ortsmitte voraussichtlich ab 2025.

Neue Ortsmitte für Wackersdorf: Öffentliche Großprojekte im Zeitplan

  • Mehrgenerationenhaus: 2017 fertiggestellt
  • Kirchenparkplatz Haken: 2020 fertig, Grünbepflanzung in 2021
  • Ärztehaus mit Parkdeck: Spatenstich im April 2021
  • Schulstraße: in Anschluss an Ärztehaus (ab 2023)
  • Marktplatz: voraussichtlich ab 2025

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan – SO. „Solarpark Imstetten I“

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB:

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans samt Begründung und Grünordnungsplan sowie den vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen / 1. FNP-Änderung liegt in der Zeit vom 17.05. – 17.06.2024 für den Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93  in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf, Marktplatz 1, 92442 Wackersdorf, Zi.-Nr. 11, OG während der Öffnungszeiten (Montag – Freitag von 08.00 – 12:00, Montag, Dienstag, Donnerstag von 13.30 – 16.00 Uhr)  als weitere Zugangsmöglichkeit öffentlich aus.

Die Flächen der Geltungsbereiche sind im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93 als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.

Die Flächen der Anlagen sollen nun als „Sondergebiete für die Nutzung von Solarenergie“ gem. § 11 Abs. 2 BauNVO (Baunutzungsverordnung) ausgewiesen werden, um die Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf/Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf, Marktplatz 1, 92442 Wackersdorf, Zi.-Nr. 11, OG abgegeben werden.

Es besteht die Möglichkeit von der digitalen Einsichtnahme auf der Homepage unter www.vg-wackersdorf Gebrauch zu machen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

In den Festsetzungen des Bebauungsplans in Bezug genommene technische und private Normen (insb. DIN-Normen) können bei der Gemeinde eingesehen werden.

EW Text BPlan Alberndorf 698-Imstetten I-01

EW FNP_Text_Alberndorf -01

Entwurf BB Alberndorf 698_16.04.24-01

Entwurf FNO Alberndorf 698_16.04.24-00