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Eltern-Info: Eingeschränkter Betrieb in Kitas - Information des Landratsamts vom 09.11., 16:06 Uhr

Nach der Erstmitteilung des Landratsamts vom 06.11.2020 folgten am 09.11.2020 um 16:06 Uhr detaillierte Informationen zum "Eingeschränkten Betrieb" in den Kindergärten und -krippen im gesamten Landkreis. Es folgt das Informationsschreiben der Kindertagesstätten in Wackersdorf und Heselbach [09.11.2020; 17:52 Uhr]. 

Ab Dienstag, den 10.11.2020 gilt nach Anordnung des Landrastamtes „eingeschränkter Betrieb“ in unseren Kindergärten und -krippen. Die Gruppen in allen Einrichtungen, also auch in der Wackersdorfer Kindertagesstätte Regenbogen und der Heselbacher Villa Kunterbunt, sollen so klein wie möglich gehalten werden. Was heißt das in für Sie als Eltern? Betreuen Sie Ihr Kind bzw. Ihre Kinder soweit wie möglich zuhause. Selbst eine tageweise Reduzierung führt zu kleineren Gruppen. Ist es für Sie nicht möglich, die Betreuung zuhause zu gewährleisten, kann Ihr Kind die Einrichtung weiter wie gewohnt besuchen. Die Hygienevorschriften werden hier weiterhin strikt eingehalten, die Kinder werden in festen Gruppen betreut und unser Personal trägt Mund-Nasenschutz. Uns ist selbstverständlich bewusst, dass die Betreuung zuhause in den wenigsten Fällen von heute auf morgen umsetzbar ist. Hier geht es um eine mittelfristige und vernünftige Reduzierung der Gruppengrößen Wir bitten Sie daher nochmal eindringlich: Auch wenn der Betrieb in unseren Kitas am 10.11. wie gewohnt weiterläuft, prüfen Sie, inwieweit Ihr Kind mittelfristig zuhause betreut werden kann. Grundlage für diese Maßnahme ist die ab morgen [10.11.] geltende 3. Stufe des „Rahmen-Hygieneplans Corona für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten“ der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schwandorf vom 06.11.2020. Mit Blick in die nahe Zukunft ist nicht auszuschließen, dass das weitere Infektionsgeschehen zu weiteren Einschränkungen des Betreuungsangebotes führt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

[AKTUALISIERUNG VOM 11.11.2020, 15:17 Uhr: Rückkehr zum Regelbetrieb - Gemäß der Mitteilung des Landratsamtes vom 11.11.2020, 13:04 Uhr, gilt ab Donnerstag, den 12.11.2020, wieder der Regelbetrieb in Kindergärten und Kinderkrippen. Grundlage ist der Newsletter Nr. 374 des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Der „eingeschränkte Betrieb“ (s. oben) ist damit aufgehoben. Die geltenden Hygienevorschriften werden weiter strikt eingehalten, so werden die Kinder beispielsweise auch weiterhin in festen Gruppen betreut.]