Seiteninhalt

Förderprogramm zum Ausbau der erneuerbaren Energien;
Förderung von Stecker-Solaranlagen bis 1.000 Wp

Im Zuge der Energiewende spielt die dezentrale Stromerzeugung eine immer wichtigere Rolle. Die Gemeinde Wackersdorf möchte das persönliche Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger unterstützen und gewährt Zuschüsse für Maßnahmen zum Ausbau Erneuerbaren Energien. Eine Förderung kann unter den nachfolgenden Voraussetzungen gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht ausdrücklich nicht!

Ablauf der Förderung:

  • Einreichen Förderantrag und Original-Anschaffungsrechnung bei der Gemeinde Wackersdorf ab 01.07.2023. Achtung: Rechnungsdatum frühestens 01.07.2023, spätestens 31.12.2023; Rechnungen mit früherem und späterem Datum können leider nicht berücksichtigt werden.)
  • Frist: Das Förderprogramm endet am 31.12.2023. Danach eingereichte Rechnungen können nicht mehr berücksichtigt werden!
  • Alle genehmigten Anträge, die bis zur Frist eingegangen sind, werden berücksichtigt.
  • Auszahlung durch Überweisung von 100,00 € pro genehmigten Antrag

Eine Förderung kann unter den nachfolgenden Voraussetzungen gewährt werden.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht ausdrücklich nicht!

Weitere Infos hier:

Richtlinien und Voraussetzungen Balkonkraftwerke

Förderantrag