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Anhebung der Hundesteuer zum 1.1. | Bekanntmachung Satzungsänderung

Auf Empfehlung des Finanzausschusses hat die Gemeinde Wackersdorf zum 01.01.2024 eine neue Hundesteuer-Satzung erlassen. Mit dem neuen Regelwerk steigt die jährliche Steuer pro Hund pauschal auf 30,- Euro, die für Listenhunde (nach Mustersatzung der Bay. Gemeindetags „Kampfhunde“) auf 300,- Euro. 

Bürgermeister Thomas Falter ordnet die neuen Preise ein: „Mit beiden Beträgen liegen wir deutlich unter dem bayerischen Durchschnitt.“ Und: Über 42 Jahre lag die Steuer für alle Hunde pauschal bei 10,30 Euro (bzw. 20,- DM). „Die Frage ist also weniger, weshalb die Steuer jetzt so deutlich angehoben wird – sondern wieso solange nicht nachjustiert wurde.“ Der Gemeinde entstehen alleine durch die Bereitstellung von Hundekotbehältern und kostenfrei nutzbaren Hundekotbeuteln jährliche vierstellige Kosten im hohen Bereich.

Im Zuge dessen weist die Gemeinde auch nochmals auf Anmeldpflicht für Hunde hin. Alle Gemeindebürgerinnen und -bürger, welche einen über vier Monate alten, noch nicht gemeldeten Hund halten, müssen diesen unverzüglich der Gemeinde melden. Über das Dropdownmenü unter dieser Meldung gelangen Sie direkt zur Online-Meldung. Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro zur Verfügung (info@wackersdorf.de | 09431 / 74 36-0). Die vollständige neue Satzung ist in der Menüleiste verlinkt.