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Ergänzung der "Kindergartenordnung"

In seiner Sitzung am 19.01.2022 ergänzte der Gemeinderat die "Kommunale Benutzungsordnung der Kindergärten und Kinderkrippen in Wackersdorf" um einen Absatz in § 7. Der zusätzliche Absatz regelt den Anspruch des Kindergarten- bzw. Krippenplatzes bei Wegzug.

Vollständiger neuer Absatz

"Wegzug: Bei Wegzug des Kindes aus dem Gemeindegebiet während des Kindergarten/Krippenjahres kann der Kindergarten/Krippenplatz nur bis zum Ende des Kindergarten/Krippenjahres (31.08.) beansprucht werden."

Die gesamte “Kommunale Benutzungsordnung der Kindergärten und Kinderkrippen in Wackersdorf“ finden Sie hier und in der Menüleiste als PDF.