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Einzugsermächtigung

Durch das Erteilen einer Einzugsermächtigung an uns sparen Sie sich die Mühe, bei jeder Fälligkeit eine Überweisung zu tätigen.

Häufig wird eine Einzugsermächtigung erteilt z.B. für:

  • Hundesteuer
  • Grundsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Kindergartengebühr
  • Wasser- und Kanalgebühr


Nutzen Sie also die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens und erteilen Sie uns einen Abbuchungsauftrag. Es werden so zukünftig alle wiederkehrenden Abgaben, Gebühren und Beiträge einfach und bequem von Ihrem Konto abgebucht. Sie können somit keinen Zahlungstermin vergessen und sparen sich evtl. Ärger mit Mahngebühren und Säuminszuschlägen.

 

Kosten:

gebührenfrei

 

Beantragung:

Sie können die Unterlagen auf folgendem Wege anfordern:

  • Online-Antrag
    Mit diesem Antrag können Sie jederzeit rund um die Uhr eine Einzugsermächtigung beantragen.
  • Schriftlicher Antrag
    Durch ein formloses Schriftstück mit allen erforderlichen Daten können Sie ebenfalls eine Einzugsermächtigung erteilen.

Online-Antrag:

Einzugsermächtigung

Ansprechpartner: