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Zuzugsmeldung

Wenn Sie in die Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf gezogen sind, müssen Sie sich innerhalb einer Woche persönlich beim Einwohnermeldeamt anmelden.

Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahren) genügt es, wenn ein Erwachsener mit allen Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht.

Bei nichtehelichen Kindern oder Stiefkindern ist die Personensorge nachzuweisen. Bei gemeinsamen Sorgerecht und getrennt lebenden Eltern ist die Unterschrift von beiden Elternteilen notwendig.
Eingetragene Lebenspartnerschaften können sich gegenseitig bei der Anmeldung bei Nachweis der Lebenspartnerschaft vertreten.

Bitte denken Sie daran, dass Sie ordnungswidrig handeln, wenn Sie sich nicht innerhalb eines Monats anmelden.

Erforderliche Unterlagen:

Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass aller umziehenden Personen sowie eine Wohnungsgeberbescheinigung

Kosten:
gebührenfrei

Online-Vorankündigung:

Es besteht die Möglichkeit, den Umzug innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft per Online-Antrag voranzukündigen. Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegebenen Daten werden online zu uns übermittelt. Wir bitten jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Ummeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist. Da Sie die Daten bereits zur Verfügung gestellt haben, können Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache den Behördengang dadurch schneller erledigen.

Online-Vorankündigung:

Vorankündigung eines Umzuges innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf

Ansprechpartner:

Telefon: 09431 7436-0
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