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Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung

Kurzbeschreibung

Eine kostengünstige Möglichkeit zur Deckung des privaten Brennholz-Eigenbedarfs besteht in der sogenannten Selbstwerbung von Holz, auch Selbstwerberholz genannt.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)
Stand: 08.09.2021