Rathaus Service Portal
der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf
Die Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf bietet hiermit ihren Bürgern rund um die Uhr einen Besuch im Online-Rathaus an. Hier haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Anträge online von zu Hause aus bequem auszufüllen und zu beantragen.
Allerdings können wir Ihnen bei bestimmten Dienstleistungen (z.B.Kinderreisepass [Hinweis im Link beachten!], Zuzug, Umzug) den Gang ins Rathaus aus rechtlichen Gründen nicht ersparen. Die Bezahlung eventuell anfallender Gebühren erfolgt praktisch, bequem und sicher per Lastschriftverfahren.
Zum einfachen Finden Ihres Antrags nutzen Sie die Suchfunktion Ihres Browsers (Aufruf über Tastaturkürzel Strg + F) und geben Sie ein entsprechendes Schlagwort ein (z.B. "Hund")
Ablesen der Wasserzähler
Hier der Link für die Online-Wasserzählerkarte.
Bitte beachten Sie, dass der Link erst zum 31.10. freigeschalten wird!
Abmeldung eines Hundes (Hundesteuer)
Abmeldung ins Ausland
Anmeldung eines Hundes (Hundesteuer)
Anmeldung zur Bürgersprechstunde
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (§ 45 StVO)
Sie haben zwei Möglichkeiten, den Antrag an die Verwaltungsgemeinschaft zu stellen:
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (Link auf PDF-Formular)
Antrag auf Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen und den Erwerb von Feuerwerk der Klasse II
Antrag auf Ausstellung einer Jahresparkkarte für den Steinberger See
Für regelmäßige Besuche des Steinberger Sees kann sich eine Jahresparkkarte rentieren. Für 30 Euro im Jahr können Sie jeden Tag drei Stunden auf den öffentlichen Parkplätzen am See parken (Privatparkplätze wie WildWakePark, Seetreff Müller, MovinGround, Wasserwacht oder Segelschule sind ausgenommen!). Eine Jahresparkkarte gilt immer für ein Kalenderjahr mit einer Übergangsfrist bis zum 31.01. des Folgejahres. Die kennzeichengebundene Jahresparkkarte erhalten Sie über das Bürgerbüro des VG-Rathauses in Wackersdorf.
ACHTUNG: Unterschiedliche Antragsformulare!
Jahresparkkarte Steinberger See - Antragsformular für Besucher und Gäste
Jahresparkkarte Steinberger See - Antragsformular NUR STEINBERGER BÜRGERINNEN UND BÜRGER!
Antrag auf Ausstellung einer neuen Hundesteuermarke
Antrag auf Ausstellung einer Zufahrts-Berechtigungskarte für Tauchplatz am Murner See (Tauchplatz "Rutschn")
Für die Nutzung des Parkplatzes am Tauchplatz Murner See (an der Rückseite des Erlebnispark Wasser-Fisch-Natur) benötigen Sie eine Zufahrts-Berechtigungskarte. Die Zufahrts-Berechtigungskarte ist dauerhaft gültig und kennzeichengebunden. Sie erhalten sie kostenfrei über das Rathaus der VG-Wackersdorf (Marktplatz 1, 92242 Wackersdorf; 09431 74 36-0; info@wackersdorf.de). Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Zufahrts-Berechtigungskarte ein gültiges Parkticket vor Ort gelöst werden muss.
Antrag auf Baumfällung oder Baumveränderung
Antrag auf einen Parkausweis für Schwerbehinderte
Sie haben zwei Möglichkeiten, den Antrag an die Verwaltungsgemeinschaft zu stellen:
Antrag auf Einrichtung einer Parkplatzabsperrung für einen Umzug in Halteverbotszonen
Antrag auf Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gemäß § 29 Abs. 2 StVO
Sie haben zwei Möglichkeiten, den Antrag an die Verwaltungsgemeinschaft zu stellen:
Antrag auf Erlaubnis zur Plakatierung
Antrag auf Erstattung von Leistungen beim Feuerwehrdienst
Antrag auf Erstattung von Leistungen beim Feuerwehrdienst(Externer Link auf Komuna-Serviceportal)
Antrag auf Erstattung von Schulwegkosten
Antrag auf Erstattung von Schulwegkosten bei Überschreitung der Mindestentfernung
Antrag auf Erstattung von Schulwegkosten für Behinderte und Kranke
Antrag auf Erstattung von Schulwegkosten in begründeten Ausnahmefällen
Antrag auf Erteilung einer Drehgenehmigung auf öffentlichem Verkehrsgrund
Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins
Antrag auf Festsetzung eines Marktes
Antrag auf Gastschulbesuch
Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen
Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen eines Traditionsfeuers
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 GastG)
Sie haben zwei Möglichkeiten, den Antrag an die Verwaltungsgemeinschaft zu stellen:
Antrag auf Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter
Antrag auf Gestattung zur Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter
Antrag auf Herstellung/Änderung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage
Antrag auf isolierte Abweichung/Befreiung
Antrag auf nicht gewerbsmäßige Haltung gefährlicher Wildtiere
Antrag auf Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung
Antrag auf Stundung/Aussetzung
Antrag auf vorübergehenden Wasserbezug/Bauwasser
Antrag Aufstellung Spielgeräte
Antrag zum Einbau eines Gartenwasserzählers
Antrag zur sicherheits- und jugendschutzrechtlichen Beurteilung einer Veranstaltung durch Polizei und Landratsamt (Jugendamt)
Anzeige bzw. Beantragung auf Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 LStVG
Sie haben zwei Möglichkeiten zur Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung:
Anzeige bzw. Beantragung einer öffentlichen Veranstaltung (PDF-Antrag)
Anzeige einer Geburt
Anzeige zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen
Aufenthaltsbescheinigung (erweiterte Meldebescheinigung)
Das Einwohnermeldeamt stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie in der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf gemeldet sind.
Eine Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie z. B. für eine Anmeldung zur Eheschließung für das Standesamt.
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis bzw. Reisepass
Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten benötigen wir auch eine formlose, schriftliche Vollmacht.
Kosten:
5,00 €uro
Beantragung:
Sie können die Unterlagen auf folgendem Wege anfordern:
- Online-Antrag: Mit diesem Antrag können Sie jederzeit rund um die Uhr eine Aufenthaltsbescheinigung beantragen. Die Gebühr wird per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht. Die Bescheinigung wird dann an Ihre Postanschrift gesandt.
- Persönliche Abholung: Sie können Ihre Aufenthaltsbescheinigung während unserer Sprechzeiten persönlich im Einwohnermeldeamt abholen. Sie benötigen hierzu Ihren Personalausweis bzw. Reisepass.
- Abholung durch einen Bevollmächtigten: Sie können Ihre Aufenthaltsbescheinigung auch durch einen Bevollmächtigten während unserer Sprechzeiten im Einwohnermeldeamt abholen lassen.
Online-Antrag:
Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung (Externer Link auf Komuna-Serviceportal)
Ansprechpartner:
Adresse exportieren
Aufnahmeantrag Freiwillige Feuerwehr
Auskunftssperre
Wenn Sie gegenüber Ihrem Einwohnermeldeamt das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft machen können, dass durch die Weitergabe Ihrer Meldedaten eine Gefahr für Sie oder auch eine andere Person, z.B. Ihre Angehörigen, entstehen kann (z.B. Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen), werden Ihre Meldedaten entsprechend gesperrt und eine Melderegisterauskunft ist von diesem Zeitpunkt an unzulässig.
Vor Einrichtung der Auskunftssperre werden Ihre Angaben durch die Meldebehörde überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Für die bayerischen Meldebehörden wurde durch Verwaltungsvorschrift geregelt, dass für die Eintragung einer Auskunftssperre ein strenger Maßstab anzulegen ist. Um zu vermeiden, dass sich Schuldner durch eine Auskunftssperre dem Zugriff von Gläubigern entziehen, hat die Meldebehörde bei entsprechenden glaubhaften Anfragen von Gläubigern erneut zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Auskunftssperre (noch) vorliegen.
Die Auskunftssperre ist befristet. Bei der Auskunftssperre wird grundsätzlich in regelmäßigen Abständen überprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen noch vorliegen.
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis bzw. Reisepass
entsprechende Nachweise
Bei Beantragung durch einen Bevollmächtigten benötigen wir auch eine formlose, schriftliche Vollmacht.
Kosten:
gebührenfrei
Beantragung:
Sie können die Auskunftssperre auf folgendem Wege beantragen:
- Online-Antrag: Mit diesem Antrag können Sie jederzeit rund um die Uhr eine Auskunftssperre beantragen. Die erforderlichen Nachweise müssen noch nachgesandt werden.
- Persönliche Beantragung: Sie können die Auskunftssperre auch während unserer Sprechzeiten persönlich im Einwohnermeldeamt beantragen.
- Beantragung durch einen Bevollmächtigten: Sie können die Auskunftssperre auch durch einen Bevollmächtigten während unserer Sprechzeiten im Einwohnermeldeamt beantragen lassen.
Online-Antrag:
Antrag auf Einrichtung einer Auskunfttssperre (Externer Link auf Komuna-Serviceportal)
Ansprechpartner:
Adresse exportieren
Ausnahmegenehmigung Befahren öffentlicher Straßen
Ausnahmegenehmigung zur Verkürzung der Sperrzeit und Nachtruhe
Ausnahmegenehmigungen zur Aufhebung der Sperrzeit und Nachtruhe
Ausnahmegenehmigungen zur Verlängerung der Sperrzeit und Nachtruhe
Bankverbindung
Gemeinde Wackersdorf
Raiffeisen Bank
IBAN: DE32 7509 0000 0001 6017 50
BIC: GENODEF1R01
Sparkasse
IBAN: DE26 7505 1040 0760 1101 22
BIC: BYLADEM1SAD
Gemeinde Steinberg am See
Raiffeisen Bank
IBAN: DE54 7509 0000 0001 6063 01
BIC: GENODEF1R01
Sparkasse
IBAN: DE89 7505 1040 0760 1700 01
BIC: BYLADEM1SAD
Bauantragsformulare
Im Genehmigungsverfahren und im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist der Bauantrag mit allen weiteren Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen. Die Bauvorlagenverordnung regelt, welche Bauvorlagen erforderlich sind.
Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat hierzu Bauantragsformulare verbindlich eingeführt. Die einzelnen Bauantragsformulare sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums.
Beantragung einer Bescheinigung über die Anzeige eines Sterbefalls
Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Eheschließung
Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Geburt
Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Lebenspartnerschaftsschließung
Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Sterbefall
Befreiung Gurt- und Helmpflicht
Einfaches Führungszeugnis
(nur Belegart NB - Privatperson für eigene Zwecke)
Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses (externer Link auf Komuna-Serviceportal)
Einverständniserklärung zur Beisetzung in eine Grabstätte
Einzugsermächtigung
Durch das Erteilen einer Einzugsermächtigung an uns sparen Sie sich die Mühe, bei jeder Fälligkeit eine Überweisung zu tätigen.
Häufig wird eine Einzugsermächtigung erteilt z.B. für:
- Hundesteuer
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer
- Kindergartengebühr
- Wasser- und Kanalgebühr
Nutzen Sie also die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens und erteilen Sie uns einen Abbuchungsauftrag. Es werden so zukünftig alle wiederkehrenden Abgaben, Gebühren und Beiträge einfach und bequem von Ihrem Konto abgebucht. Sie können somit keinen Zahlungstermin vergessen und sparen sich evtl. Ärger mit Mahngebühren und Säuminszuschlägen.
Kosten:
gebührenfrei
Beantragung:
Sie können die Unterlagen auf folgendem Wege anfordern:
- Online-Antrag
Mit diesem Antrag können Sie jederzeit rund um die Uhr eine Einzugsermächtigung beantragen. - Schriftlicher Antrag
Durch ein formloses Schriftstück mit allen erforderlichen Daten können Sie ebenfalls eine Einzugsermächtigung erteilen.
Online-Antrag:
Ansprechpartner:
Adresse exportieren
Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes
Erklärung über die Umschreibung eines Grabnutzungsrechts
Erklärung zum Ausbau eines Dachgeschosses
Führungszeugnis
Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen.
Das Führungszeugnis selbst wird direkt vom Bundesamt für Justiz in Bonn, Dienststelle Bundeszentralregister, erstellt und je nach Verwendungszweck an die Adresse des Antragstellers (Belegart N) bzw. an die der anfordernden Behörde (Belegart O) gesandt.
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden. Hierfür ist ein Verwendungszweck für das Führungszeugnis sowie die Postadresse der anfordernden Behörde zwingend notwendig.
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis bzw. Reisepass
Kosten:
13,00 €uro
Beantragung:
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Der Antragsteller kann sich nicht durch eine bevollmächtigte Person, auch nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Der Antrag kann bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Sie können die Unterlagen auf folgendem Wege anfordern:
Online-Antrag
Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses ist grundsätzlich persönlich im Einwohnermeldeamt vorzunehmen. Die persönliche Vorsprache zur Antragstellung kann entfallen, wenn ein besonderer Grund wie z.B. Krankheit vorliegt. Der Grund ist beim Online-Antrag anzugeben. Die Auskunft wird vom Bundeszentralregister in 10 - 14 Tagen an Ihre Postanschrift gesandt.
Bitte geben Sie die vollständige Anschrift der Behörde / Institution ein, an die das Führungszeugnis bzw. die Gewerbezentralregister-Auskunft gesandt werden soll. Die Angabe von Straße und Hausnummer ist dabei unbedingt erforderlich. Anträge, die nur Postleitzahl und Ort enthalten können leider nicht bearbeitet werden. Dokument-Einbindung: Leitfaden
Persönliche Beantragung
Sie können den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses während unserer Sprechzeiten persönlich im Einwohnermeldeamt beantragen. Die Auskunft wird vom Bundeszentralregister in 10 - 14 Tagen an Ihre Postanschrift gesandt.
Online-Antrag:
Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses
Ansprechpartner:
Adresse exportieren
Fundbüro
Hier können Sie nach Fundsachen suchen:
Jetzt Fundsachen online suchen!
Abholung von Fundgegenständen im Fundamt:
Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei Abholung von Fundgegenständen im Fundamt eindeutig ausweisen müssen.
Aufbewahrungsfrist:
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von Fundgegenständen beträgt gem. § 973 Abs. 1 BGB sechs Monate.
Kosten:
gebührenfrei
Ansprechpartner:
Adresse exportieren
Gewerbezentralregister
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. Dort werden eingetragen:
- Verwaltungsentscheidungen wegen Unzuverlässigkeit oder Ungeeignetheit, insbesondere Ablehnung, Rücknahme oder Widerruf der Zulassung zu einem Gewerbe sowie die Gewerbeuntersagung,
- Verzichte während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens,
- Rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, die bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes von dem Gewerbetreibenden selbst oder seinem Vertreter oder Beauftragten begangen worden ist, wenn die Geldbuße mehr als 200 Euro beträgt.
- Rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen wegen bestimmter Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder das Strafgesetzbuch, die bei oder im Zusammenhang mit der Ausübung des Gewerbes begangen worden sind, wenn auf Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen erkannt worden ist.
Auf Antrag erhält jedermann Auskunft über den ihn betreffenden Inhalt des Registers. Der Antrag ist bei der Gemeinde - Meldebehörde - zu stellen.
Befugt zur Antragstellung ist der Betroffene selbst oder sein gesetzlicher Vertreter. Der Antrag kann nicht durch einen Bevollmächtigten gestellt werden (z.B. durch den Ehegatten oder einen Rechtsanwalt).
Für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder zur Überprüfung der Zuverlässigkeit bei einem überwachungsbedürftigen Gewerbe kann die Auskunft auch zur Vorlage bei der Behörde beantragt werden. Sie wird dann der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen hat die Behörde dem Betroffenen Einsicht in die Auskunft zu gewähren.
Erforderliche Unterlagen
- Identifikationsnachweis
- Bei gesetzlichem Vertreter zusätzlich Identifikationsnachweis des Betroffenen und Nachweis der Vertretungsmacht
Kosten
Formulare
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Online Verfahren
Gewerbezentralregisterauskunft (Externer Link auf Komuna-Serviceportal)
Um einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz stellen zu können, benötigen Sie
- einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
- ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
- die AusweisApp2 und
- ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen
Ansprechpartner
Adresse exportieren
Hundesteuer: An- und Abmeldung
Anzeigepflicht
Das Halten eines Hundes ist steuerpflichtig. Die Steuerpflicht tritt ein, wenn der Hund über vier Monate alt ist. Steuerpflichtig ist die Hundehalterin bzw. der Hundehalter. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Verwaltungsgemeinschaft ein Hundezeichen aus.
Der steuerpflichtige Hundehalter soll den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist, oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist. (Satzung für die Erhebung der Hundesteuer § 11 Abs. 2)
Steinberg am See
In der Gemeinde Steinberg am See beträgt die Hundesteuer für jeden Hund 30 Euro im Kalenderjahr. Abweichend davon beträgt die Steuer für Kampfhunde im Sinne des § 5a das 10-fache des einfachen Steuersatzes und somit 300 Euro im Kalenderjahr. Etwaige Steuerfreiheiten oder Steuerermäßigungen entnehmen Sie bitte der Hundehaltungsverordnung der Gemeinde Steinberg am See.
Hundehaltungsverordnung Steinberg am See (PDF, 164 kB)
Hundesteuersatzung Steinberg am See (PDF, 119 kB)
Wackersdorf
In der Gemeinde Wackersdorf beträgt die Hundesteuer für jeden Hund 10,23 Euro im Kalenderjahr. Alle weiteren Infos entnehmen Sie bitte der Hundehalteverordnung sowie der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wackersdorf.
Hundehaltungsverordnung Wackersdorf (PDF, 28 kB)
Hundesteuersatzung Wackersdorf (PDF, 9 kB)
Antrag:
Hier können Sie Ihren Hund online an- bzw. abmelden:
Meldebescheinigung (einfach)
Das Einwohnermeldeamt stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie in der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient zum Nachweis der An-, Ab- oder Ummeldung. Diese wird grundsätzlich bereits bei der Meldung kostenlos ausgehändigt, kann aber bei Bedarf aktuell gegen Gebühr erneut ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis bzw. Reisepass
Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten benötigen wir auch eine formlose, schriftliche Vollmacht.
Kosten:
5,00 €uro
Beantragung:
Sie können die Unterlagen auf folgendem Wege anfordern:
- Online-Antrag: Mit diesem Antrag können Sie jederzeit rund um die Uhr eine Meldebescheinigung beantragen. Die Gebühr wird per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht. Die Bescheinigung wird dann an Ihre Postanschrift gesandt.
- Persönliche Abholung: Sie können Ihre Meldebescheinigung während unserer Sprechzeiten persönlich im Einwohnermeldeamt abholen.
- Abholung durch einen Bevollmächtigten: Sie können Ihre Meldebescheinigung auch durch einen Bevollmächtigten während unserer Sprechzeiten im Einwohnermeldeamt abholen lassen.
Online-Antrag:
Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung (Externer Link auf Komuna-Serviceportal)
Meldebescheinigung zur Vorlage bei dem Rentenversicherungsträger
Melderegisterauskunft (einfach)
Sie möchten über eine andere Person eine Einfache Melderegisterauskunft einholen? Dies können Sie unter dem folgenden Link veranlassen.
Hinweis: Eine Einfache Melderegisterauskunft ist kostenpflichtig. Sie müssen im weiteren Verlauf Ihre Zustimmung zu einem elektronischen Lastschriftverfahren geben. Die dabei angegebenen Daten dienen nur der Übergabe an ein beteiligtes Paymentverfahren. Eine Speicherung in der Gemeinde erfolgt nicht.
Einfache Melderegisterauskunft (Externer Link auf Komuna-Serviceportal)
Meldung defekter Abfallbehälter
Nebenwohnung: Abmeldung
Sie können hier online eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung besteht.
Eine Abmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen.
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Abmeldung einer Nebenwohnung im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Drucken Sie deshalb das Meldeformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es innerhalb von sieben Tagen an das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro.
Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
Nebenwohnung: Voranmeldung
Sie können hier online eine Nebenwohnung in der Gemeinde voranmelden. Möglich ist das nur, wenn Sie bereits eine Wohnung in der Gemeinde haben und diese nicht aufgeben. Haben Sie noch keine Wohnung, so ist ein Zuzug anzumelden. Wird die bestehende Nebenwohnung in der Gemeinde aufgegeben, ist ein Umzug zu erfassen.
Die Anmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Hauptwohnung zuziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Anmeldung einer Nebenwohnung im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu Ihren Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit.
Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
Online-Voranmeldung (Externer Link auf Komuna-Serviceportal)
Negativzeugnis für Hunde
Negativzeugnis für Hunde (Externer Link auf Komuna-Serviceportal)
Personalausweis und Reisepass: Statusabfrage
Die Antragstellung und Übermittlung der Daten für Reisepässe und Personalausweise wird digital mit der Bundesdruckerei in Berlin abgewickelt. Die Produktionszeiten haben sich dadurch verkürzt. Bei der Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises erhalten Sie von den Mitarbeitern im Einwohnermeldeamt einen Ausdruck, auf dem sich Ihre Antragsnummer befindet.
Mit Eingabe dieser Antragsnummer bei der Statusabfrage können Sie ermitteln, ob Ihr Reisepass oder Personalausweis bereits in Bearbeitung ist oder schon zur Abholung im Einwohnermeldeamt bereit liegt.
Kosten:
gebührenfrei
Online-Statusabfrage:
Statusabfrage für Personalausweis und Reisepass
Ansprechpartner:
Adresse exportieren
Reisedokumente für Kinder beantragen
Beantragung eines Reisedokumentes für Ihr Kind
Mit diesem Online-Service können Sie Daten zur Antragsvorbereitung an die zuständige Pass- und Personalausweisbehörde elektronisch übermitteln.
Mögliche Dokumentenarten sind:
- Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr (1 Jahr gültig und bis zum 12. Lebensjahr für maximal 1 Jahr verlängerbar)
Kosten: 13,00 Euro (Erstausstellung) / 6,00 Euro (Verlängerung)
- Deutscher Reisepass - ePass (6 Jahre gültig)
Kosten: 37,50 Euro
- Vorläufiger Reisepass (max. 1 Jahr gültig)
Kosten: 26,00 Euro
- Personalausweis (6 Jahre gültig)
Kosten: 22,80 Euro
- Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
Kosten: 10,00 Euro
Die Angaben zu den Dokumenten beziehen sich auf Kinder zwischen 0 und 18 Jahren. Die Art des Reisedokumentes sollte abhängig vom Reiseziel ausgewählt werden.
Gewöhnlich dauert das Ausstellen eines Reisepasses 6 Wochen bis zur Abholung. Sollten Sie das Dokument eher benötigen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Bearbeiter darüber.
Ein Expresspass kostet zusätzlich 32,00 Euro. Vorläufige Dokumente können in der Pass- und Personalausweisbehörde sofort ausgestellt werden, sind aber nicht für alle Reiseziele nutzbar.
SEPA-Lastschriftmandat: Erteilung
Sie haben zwei Möglichkeiten zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats:
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (Online-Antrag: Externer Link auf Komuna-Serviceportal)
SEPA Lastschriftmandat Gemeinde Wackersdorf (PDF-Antrag)
SEPA Lastschriftmandat Gemeinde Steinberg am See (PDF-Antrag)
Statusabfrage hoheitliche Dokumente
Statuswechsel Wohnung: Voranmeldung
Sie können hier online den Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden. wenn Sie bereits mit Nebenwohnung in der Gemeinde wohnen und diese Wohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll.
Ein Statuswechsel der Wohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen für die gleichen Wohnungen gemeldet sind, die in den Statuswechsel einbezogen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Statuswechsels Ihrer Wohnung im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller beteiligten Familienmitglieder mit.
Voranmeldung Statuswechsel (Externer Link auf Komuna-Serviceportal)
Übermittlungssperre
Sie haben die Möglichkeit, folgende Übermittlungssperren zu beantragen:
- Politische Parteien
- Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
- Religionsgesellschaft
- Internetauskünfte
Sollten Sie mehrere Wohnungen haben, so wird die Übermittlungssperre nur bei der Gemeinde eingetragen, bei der Sie der Datenübermittlung widersprochen haben. In diesem Fall ist es notwendig, dass Sie bei allen Gemeinden, in welchen Sie einen Wohnsitz haben, der Datenübermittlung widersprechen.
Die Übermittlungssperre sowie der Widerspruch gegen die Auskunft über das Internet gelten nur im Hinblick auf Anfragen von Privaten. Davon unberührt bleiben Datenübermittlungen an andere Behörden und sonstige öffentlichen Stellen.
Soll die Übermittlungssperre für weitere Personen gelten (z.B. Ehegatte, minderjährige Kinder), so ist ein eigener Antrag zu stellen.
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis bzw. Reisepass
Kosten:
gebührenfrei
Beantragung:
Bei der Übermittlungssperre genügt ein einfacher Antrag, der nicht begründet werden muss. Die Übermittlungssperre gilt ohne Befristung.
Online-Antrag:
Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre (Externer Link auf Komuna-Serviceportal)
Ansprechpartner:
Adresse exportieren
Umzug
Wer innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf seinen Wohnsitz wechselt muss sich innerhalb einer Woche persönlich beim Einwohnermeldeamt ummelden.
Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahren) genügt es, wenn ein Erwachsener mit allen Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht.
Bitte beachten Sie, sollten Sie der Meldepflicht nicht innerhalb eines Monats nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig.
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass aller umziehenden Personen sowie eine Wohnungsgeberbescheinigung
Kosten:
gebührenfrei
Online-Vorankündigung:
Es besteht die Möglichkeit, den Umzug innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft per Online-Antrag voranzukündigen. Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegebenen Daten werden online zu uns übermittelt. Wir bitten jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Ummeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist. Da Sie die Daten bereits zur Verfügung gestellt haben, können Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache den Behördengang dadurch schneller erledigen.
Online-Vorankündigung:
Ansprechpartner:
Adresse exportieren
Verlusterklärung eines Ausweisdokuments
Wenn Sie bemerken, dass Sie Ihren Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass etc. verloren haben, müssen Sie eine Dokument-Verlusterklärung ausstellen. Wenn Sie Glück haben, wurde Ihr Dokument aufgefunden und Sie können es im Fundbüro abholen. Sollten Sie Ihr Dokument definitiv verloren haben, wird eine Verlustanzeige aufgenommen.
Sollte Ihr Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder vorläufige Dokumente gestohlen worden sein, melden Sie sich bitte bei der Polizeiinspektion Schwandorf, Wackersdorfer Straße 78, 92421 Schwandorf.
Sollten Sie Ihr Dokument wiederaufgefunden haben, benachrichtigen Sie bitte die Stelle, bei der sie den Diebstahl bzw. Verlust angezeigt haben.
Neue Ausweispapiere können Sie mit der Diebstahls- bzw. Verlustanzeige im Einwohnermeldeamt beantragen.
Kosten:
gebührenfrei
Beantragung:
Sie können die Unterlagen auf folgendem Wege anfordern:
- Online-Antrag: Mit diesem Antrag können Sie jederzeit rund um die Uhr eine Dokument-Verlusterklärung beantragen.
- Persönliche Beantragung: Sie können Ihre Dokument-Verlusterklärung während unserer Sprechzeiten persönlich im Einwohnermeldeamt beantragen.
Online-Antrag:
Verlusterklärung eines Ausweisdokumentes (Externer Link auf Komuna-Serviceportal)
Ansprechpartner:
Adresse exportieren
Vollmacht Wohnsitzänderung
Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
Wahlschein | Briefwahl online
Diese Anwendung unterstützt Sie bei der Beantragung eines Wahlscheins bzw. bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen. Im Rahmen der Vorbereitung der Wahl wurde Ihnen eine Wahlbenachrichtigungsbrief von Ihrer Gemeinde zugestellt. Diese Benachrichtigung ist für die weitere Bearbeitung erforderlich, da bestimmte Daten zur Identifikation Ihrer Person im Wahlamt der Gemeinde benötigt werden! Falls Sie keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt Ihrer Gemeinde.
Erforderliche Unterlagen:
Wahlbenachrichtigungsbrief
Kosten:
gebührenfrei
Beantragung:
Sie können die Unterlagen auf folgendem Wege anfordern:
- Online-Antrag: Mit diesem Antrag können Sie jederzeit rund um die Uhr die Briefwahlunterlagen beantragen: Aktuelle Wahl (Externer Link auf Komuna-Serviceportal nur vor konkreter Wahl nutzbar)
- Persönliche Beantragung: Sie können Ihre Briefwahlunterlagen während unserer Sprechzeiten persönlich im Einwohnermeldeamt beantragen
Ansprechpartner:
Adresse exportieren
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
Zuzug
Wenn Sie in die Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf gezogen sind, müssen Sie sich innerhalb einer Woche persönlich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahren) genügt es, wenn ein Erwachsener mit allen Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht.
Bei nichtehelichen Kindern oder Stiefkindern ist die Personensorge nachzuweisen. Bei gemeinsamen Sorgerecht und getrennt lebenden Eltern ist die Unterschrift von beiden Elternteilen notwendig.
Eingetragene Lebenspartnerschaften können sich gegenseitig bei der Anmeldung bei Nachweis der Lebenspartnerschaft vertreten.
Bitte denken Sie daran, dass Sie ordnungswidrig handeln, wenn Sie sich nicht innerhalb eines Monats anmelden.
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass aller umziehenden Personen sowie eine Wohnungsgeberbescheinigung
Kosten:
gebührenfrei
Online-Vorankündigung:
Es besteht die Möglichkeit, den Umzug innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft per Online-Antrag voranzukündigen. Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegebenen Daten werden online zu uns übermittelt. Wir bitten jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Ummeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist. Da Sie die Daten bereits zur Verfügung gestellt haben, können Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache den Behördengang dadurch schneller erledigen.
Online-Vorankündigung:
Ansprechpartner:
Adresse exportieren