Gemeinderäte und Gremien
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die Kommunalpolitik in unserer Gemeinde.
Der Gemeinderat der Gemeinde Steinberg am See zählt 12 Mitglieder aus drei Fraktionen.
Der Gemeinderat ist die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger von Steinberg am See. Er entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde und kontrolliert den Vollzug seiner Beschlüsse. Der Gemeinderat und der Bürgermeister sind „Organe“ der Gemeinde. Der Gemeinderat wird auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die derzeitige Amtsperiode dauert bis zum 30. April 2026.
Der Rat hat eine Vielzahl von Aufgaben. Dazu gehören zum Beispiel:
- die Verleihung und die Aberkennung des Ehrenbürgerrechts,
- die Bildung und die Zusammensetzung der Ausschüsse sowie die Zuteilung der Aufgaben an diese,
- die Beschlussfassung über Angelegenheiten, zu deren Erledigung die Gemeinde der Genehmigung bedarf,
- den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen,
- die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und über die Nachtragshaushaltssatzungen,
- die Beschlussfassung über den Finanzplan,
- grundsätzliche Angelegenheiten gemeindlicher Planungen, z.B. der Bauleitplanung, der Ortsplanung, der Landschaftsplanung und der Landesplanung und gemeindeübergreifender Planungen und Projekte,
- Namensgebung für Straßen, Schulen und sonstige öffentliche Einrichtungen.
In der Geschäftsordnung der Gemeinde Steinberg am See sowie in der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts sind der Geschäftsgang des Gemeinderates und seiner Ausschüsse genau geregelt.
Gemeinderat Steinberg am See
Im Gemeinderat Steinberg am See sind 3 Fraktionen vertreten
CSU Christlich Soziale Union (5 Sitze)
SPD Sozialdemokratische Partei Deutschland (5 Sitze)
FW Freie Wähler (2 Sitze)
Gemeinderäte der CSU-Fraktion
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Mobil: 0151 / 526 141 39
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Mobil: 0179 / 66 20 781
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Gemeinderäte der SPD-Fraktion
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Gemeinderäte der FW-Fraktion
Ausschüsse
Finanzausschuss
Der Finanzausschuss hat im Einzelnen folgende Aufgabenbereiche:
Angelegenheiten des Finanz- und Steuerwesens, namentlich die Entscheidung über
- nicht erhebliche überplanmäßige Ausgaben,
- nicht erhebliche außerplanmäßige Ausgaben,
- Erlass,
- Niederschlagung,
- Stundung,
- Aussetzung der Vollziehung,
- Grundsätze für Geldanlagen und für den An- und Verkauf von Wertpapieren,
- Angelegenheiten mit finanzieller Auswirkungen für die Gemeinde im Rahmen des Haushalts bis 5.000,00 €.
Der Ausschuss ist im Rahmen seines Aufgabenbereichs vorberatend tätig, soweit der Gemeinderat nach §§ 2 und 3 selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im Übrigen entscheidet er anstelle des Gemeinderats als beschließender Ausschuss.
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Grundstücks- und Bauausschuss
- Angelegenheiten des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens, des Straßen-, Brücken- und Kanalbaus, der Ortsplanung, der Beschaffung von Baugelände, Straßengrundabtretungen,
- Angelegenheiten des Natur- und Umweltschutzes einschließlich Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung,
- Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft,
- Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und des Straßenverkehrsrechts,
- Grundstücksangelegenheiten der Gemeinde einschließlich Ausübung von Vorkaufsrechten,
- Angelegenheiten, die die Weiterentwicklung des Sees betreffen,
- Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben der Gemeinde im Rahmen des Haushalts bis 5.000,00 €.
Der Ausschuss ist im Rahmen seines Aufgabenbereichs vorberatend tätig, soweit der Gemeinderat nach §§ 2 und 3 selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im Übrigen entscheidet er anstelle des Gemeinderats als beschließender Ausschuss.
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Zweckverbände
Die Gemeinde Steinberg am See ist Mitglied folgender Zweckverbände:
Regionaler Planungsverband Oberpfalz-Nord
Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet an der A93
Zweckverband Oberpfälzer Seenland
Weitere Informationen, wie zum Beispiel aktuelle Sitzungstermine, erhalten Sie im Ratsinformationssystem.