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Hinweis: Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft!

Der Kinderreisepass wurde bundesweit zum 1. Januar 2024 eingestellt. Die Neubeantragung eines Kinderreisepasses sowie die Verlängerungen und Aktualisierungen von bereits ausgestellten Kinderreisepässen war nur noch bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Ab sofort müssen Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass oder Personalausweis beantragen.

Das bedeutet auch: Anders als der Kinderreisepass kann das neue Ausweisdokument nicht sofort nach der Antragstellung im Rathaus ausgehändigt werden. Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt zwei bis drei Wochen, die eines Reisepasses drei bis vier Wochen.

Ausweisdokument für Ihr Kind beantragen: So funktioniert’s

Egal ob Personalausweis oder Reisepass: Für die Ausstellung eines Ausweisdokuments müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind in das VG-Rathaus (Wackersdorf) kommen. Bringen Sie bitte folgende Dokumente mit:

  • Geburtsurkunde
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Sollte nur ein Elternteil vorsprechen: Einverständnis des gesetzlichen Vertreters
  • Bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis

Warum kein Kinderreisepass mehr? – Hintergrund

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft.

Noch Fragen?

Bei Rückfragen und Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Häufig gestellte Fragen zur Abschaffung des Kinderreisepasses und die entsprechenden Antworten dazu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (externer Link auf bund.de).