Übersicht
Auf dieser Seite erhalten Sie allgemeine Informationen über die Kommunalpolitik in unserer Gemeinde. Weitere Informationen, insbesondere aktuelle Sitzungstermine, erhalten Sie im Ratsinformationssystem.
Gemeinderat: Allgemeines & Geschäftsordnung
Gemeinsam mit dem Bürgermeister ist der Gemeinderat ist die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger von Wackersdorf. Das Gremium entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde und stellt dabei wichtige Weichen für die Zukunft unserer Heimat.
Der Gemeinderat umfasst 20 Mitglieder. Er wird auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die derzeitige Amtsperiode endet am 30. April 2032. Eine (bisherige) Wackersdorfer Besonderheit: Die Wahl des Bürgermeisters fand aus hsitorischen Gründen seit Jahrzehnten separat mit dreijährigem Versatz statt, d. h. nicht gemeinsam mit den Gemeinderat. Zur Kommunalwahl 2026 wird diese Abweichung korrigiert. Ab dann finden die Wahl des Bürgermeisters und des Gemeinderats auch in Wackersdorf gleichzeitig statt.
Eine kleine Auswahl der Aufgaben des Gemeinderats
- Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen und Verordnungen
- Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung und die allgemeine Festsetzung von Gebühren, Tarifen und Entgelten
- Beschlussfassung über gemeindliche Planungen und Projekte (z. B. Bau- und Infrastrukturprojekte)
- Bildung und Zusammensetzung von Ausschüssen (s. u.)
- Entscheidung über Ehrungen (z. B. Ehrenbürgerrecht)
Die Geschäftsordnung des Gemeinderats
Weitere Informationen und Details finden Sie in der aktuell gültigen Geschäftsordnung für den Gemeinderat Wackersdorf vom 06.05.2020.
Anmerkung: Die aktualisierte Geschäftsordnung gem. Beschluss der konstituierenden Gemeinderatssitzung vom 06.05.2026 folgt in Kürze!
Geschäftsordnung für den Gemeinderat Wackersdorf (PDF-Dokument, 474,45 KB, 27.01.2025)
Gemeinderat: Aktuelle Zusammensetzung
Im Gemeinderat sind fünf Fraktionen bzw. Gruppierungen vertreten:
- Fraktionsgemeinschaft CSU/JU: Christlich Soziale Union: 12 Sitze
- FW Freie Wähler: 4 Sitze
- Fraktion SPD/Bündnis 90 | Die Grünen: 3 Sitze
- AfD Alternative für Deutschland: 1 Sitz
Ausschüsse
Bauausschuss - Beschließender Ausschuss
Der Bauausschuss ist "beschließend". Das bedeutet, er erledigt die ihm übertragenen Aufgaben selbstständig anstelle des Gemeinderats.
Der Bauausschuss hat im Einzelnen folgende Aufgabenbereiche:
- Erlass, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs und der Bayerischen Bauordnung
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und sonstiger Zustimmungen zu Bauvorhaben
- Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben der Gemeinde bis zu einer Wertgrenze von 50.000,00 € soweit im Haushalt vorgesehen
- Wahrnehmung der Beteiligtenrechte in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sowie in der Bauleitplanung anderer Gemeinden
- Ausübung von Vorkaufsrechten
- grundsätzliche Fragen des Straßenverkehrsrechts, Verkehrsplanungen
- Entscheidungen über Widmungen nach Straßen- und Wegerecht
- Umlegungsverfahren, Grenzregelungsverfahren
- Abschluss von städtebaulichen Verträgen und Erschließungsverträgen
- Angelegenheiten des Natur- und Umweltschutzes einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfungen
- Entscheidungen in Mobilfunkangelegenheiten.
Finanzausschuss - Vorberatender Ausschuss
Anders als der Bauausschuss ist der Finanzausschuss "nur" ein vorberatender Ausschuss. Das heißt, der Ausschuss bereitet ihm übertragene Themen für die Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat vor.
Konkret kümmert sich der Finanzausschuss um die Vorbereitung der Haushaltssatzung sowie der Nachtragshaushaltssatzung einschließlich Anlagen und Bestandteilen.
Hauptausschuss - Vorberatender Ausschuss
Auch der Hauptausschuss ist "nur" ein vorberatender Ausschuss. Hier werden verschiedene kommunalpolitische Themen besprochen, bevor sie final im Gemeinderat diskutiert und beschlossen werden.
Rechnungsprüfungsausschuss
Die Rechnungsprüfung soll einen ordnungsgemäßen, sparsamen und wirtschaftlichen Umgang der Gemeinde mit den ihr anvertrauten Mitteln sicherstellen.
Die örtliche Rechnungsprüfung erstreckt sich insbesondere darauf, ob
- die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
- die Einnahmen bzw. Einzahlungen rechtzeitig eingehen,
- bei Stundung, Niederschlagung und Erlass ordnungsgemäß verfahren wurde,
- Beschlüsse der Beschlussgremien richtig ausgeführt wurden,
- Ausgaben bzw. Auszahlungen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse als notwendig und angemessen anzusehen sind,
- die Buchungen ausreichend belegt sind und
- die in den Nachweisungen erfassten Vermögensgegenstände vollständig vorhanden sind.







