Kinderfeuerwehr, Überwachung Fuß- und Radwege, Ediltec erweitert Produktion
Am 17. September traf sich der Wackersdorfer Gemeinderat zu seiner regulären Monatssitzung. Einige der insgesamt sieben Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils stießen dabei auf besonders großes Interesse. Wir haben die zentralen Punkte nachfolgend kurz und knapp zusammengestellt.
Kinderfeuerwehr geründet: Wackersdorfer Löschfüchse
Zum 150-jährigen Jubiläum hat die Feuerwehr Wackersdorf eine Kinderfeuerwehr (nach Art. 7 des Bayer. Feuerwehrgesetzes) als Teil der gemeindlichen Feuerwehr ins Leben gerufen. Das Angebot richtet sich an Kinder zwischen dem 6. und vollendeten 12. Lebensjahr. Der Gemeinderat bestätigte die Gründung einstimmig.
Ediltec wächst: Erweiterung der Produktion
Die Fa. Ediltec Bayern GmbH beantragte die Erweiterung der bestehenden Produktionshalle. Die neue Produktionshalle wird an der westl. Seite des Bestands angebaut (24 x 60 m). Demzufolge werden laut Ediltec auch neue Arbeitsplätze geschaffen. Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben zu.
Fuß- und Radverkehr am Murner See soll überwacht werden
Die Gemeinde Wackersdorf beauftragt den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit (ZV) mit der Überwachung des Verkehrs auf Geh- und Radwegen. Diesen Beschluss fasste der Gemeinderat in seiner Sitzung. Der ZV ist in Wackersdorf bereits für die Überwachung des „ruhenden“ und „fließenden“ Verkehrszuständig (also vereinfacht gesagt v. a. Park- und Geschwindigkeitsverstöße). Die Auftragserweiterung um Geh- und Radwege musste separat beauftragt werden. Im Fokus liegt vor allem der Bereich um den Murner See (theoretisch ist der Einsatz des ZV bei Bedarf aber im ganzen Gemeindegebiet möglich).
- Folgende Ordnungswidrigkeiten sollen hierbei beispielsweise geahndet und verfolgt werden:
- Benutzung von (reinen) Fußwegen mit Fahrzeugen (z.B. Fahrrad)
- Benutzung von Radwegen mit Kraftfahrzeugen (z.B. Auto)
- Rücksichtsloses Verhalten von Radfahrern oder Fußgängern auf Geh- und Radwegen (z.B. erhöhte Geschwindigkeit oder Nebenherfahren von Radfahrern bei regem Fußgängerverkehr)
Die Verwarngelder belaufen sich hier ab 15 € bei einfacheren und bis über 50 € bei schwereren Verstößen.
Anmerkung: Da es sich hierbei bei der Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auf Geh- und Radwegen um Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises handelt und hier nicht die Gemeinde, sondern die VG Wackersdorf zuständig wäre, muss dieser Beschluss auch noch vom VG-Rat vorgenommen werden. Die Vorlage erfolgt in der nächsten VG-Sitzung. Auch eine Zustimmung des ZV im Rahmen dessen nächster Verbandsversammlung ist noch notwendig.








