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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Leben & Arbeiten
Weitwinklige Luftaufnahme vom Hauptort Steinberg am See. Der Fokus liegt auf dem Ortszentrum mit Rathaus, Schule und Dorfplatz.

Gremien und Ausschüsse

der Gemeinde Steinberg am See

Übersicht

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen über die Kommunalpolitik in unserer Gemeinde. Weitere Informationen, insbesondere aktuelle Sitzungstermine, erhalten Sie im Ratsinformationssystem.

Gemeinderat: Allgemeines & Geschäftsordnung

Gemeinsam mit dem Bürgermeister ist der Gemeinderat die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger von Steinberg am See. Das Gremium entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde und stellt dabei wichtige Weichen für die Zukunft unserer Heimat.

Der Gemeinderat umfasst 12 Mitglieder. Er und der Bürgermeister werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die derzeitige Amtsperiode endet am 30. April 2026. 

Eine kleine Auswahl der Aufgaben des Gemeinderats

  • Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen und Verordnungen
  • Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung und die allgemeine Festsetzung von Gebühren, Tarifen und Entgelten
  • Beschlussfassung über gemeindliche Planungen und Projekte (z. B. Bau- und Infrastrukturprojekte)
  • Bildung und Zusammensetzung von Ausschüssen (s. u.)
  • Entscheidung über Ehrungen (z. B. Ehrenbürgerrecht)

Die Geschäftsordnung des Gemeinderats | Satzung zur Regelung von Fragen (...)

Weitere Informationen und Details finden Sie in der aktuell gültigen Geschäftsordnung für den Gemeinderat Steinberg am See vom 06.05.2020 sowie in der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 18.05.2020.

Gemeinderat: Aktuelle Zusammensetzung

Im Gemeinderat sind drei Fraktionen bzw. Gruppierungen vertreten:

  • CSU Christlich Soziale Union: 5 Sitze
  • SPD Sozialdemokratische Partei Deutschland: 5 Sitze
  • FW Freie Wähler: 2 Sitze

Ausschüsse

Finanzausschuss

Der Finanzausschuss hat im Einzelnen folgende Aufgabenbereiche: 
 
Angelegenheiten des Finanz- und Steuerwesens, namentlich die Entscheidung über

  1. nicht erhebliche überplanmäßige Ausgaben
  2. nicht erhebliche außerplanmäßige Ausgaben
  3. Erlass
  4. Niederschlagung
  5. Stundung
  6. Aussetzung der Vollziehung
  7. Grundsätze für Geldanlagen und für den An- und Verkauf von Wertpapieren
  8. Angelegenheiten mit finanzieller Auswirkungen für die Gemeinde im Rahmen des Haushalts bis 5.000,00 €

Der Ausschuss ist im Rahmen seines Aufgabenbereichs vorberatend tätig, soweit der Gemeinderat nach §§ 2 und 3 selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im Übrigen entscheidet er anstelle des Gemeinderats als beschließender Ausschuss.

Zur personellen Zusammensetzung des Finanzausschusses

Grundstücks- und Bauausschuss

Der Grundstücks- und Bauausschuss hat im Einzelnen folgende Aufgabenbereiche: 

  1. Angelegenheiten des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens, des Straßen-, Brücken- und Kanalbaus, der Ortsplanung, der Beschaffung von Baugelände, Straßengrundabtretungen
  2. Angelegenheiten des Natur- und Umweltschutzes einschließlich Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung
  3. Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft
  4. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und des Straßenverkehrsrechts
  5. Grundstücksangelegenheiten der Gemeinde einschließlich Ausübung von Vorkaufsrechten
  6. Angelegenheiten, die die Weiterentwicklung des Sees betreffen
  7. Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben der Gemeinde im Rahmen des Haushalts bis 5.000,00 €

Der Ausschuss ist im Rahmen seines Aufgabenbereichs vorberatend tätig, soweit der Gemeinderat nach §§ 2 und 3 selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im Übrigen entscheidet er anstelle des Gemeinderats als beschließender Ausschuss.

Zur personellen Zusammensetzung des Grundstücks- und Bauausschusses