Übersicht
Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen über die Kommunalpolitik in unserer Gemeinde. Weitere Informationen, insbesondere aktuelle Sitzungstermine, erhalten Sie im Ratsinformationssystem.
Gemeinderat: Allgemeines & Geschäftsordnung
Gemeinsam mit dem Bürgermeister ist der Gemeinderat die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger von Steinberg am See. Das Gremium entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde und stellt dabei wichtige Weichen für die Zukunft unserer Heimat.
Der Gemeinderat umfasst 12 Mitglieder. Er und der Bürgermeister werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die derzeitige Amtsperiode endet am 30. April 2026.
Eine kleine Auswahl der Aufgaben des Gemeinderats
- Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen und Verordnungen
- Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung und die allgemeine Festsetzung von Gebühren, Tarifen und Entgelten
- Beschlussfassung über gemeindliche Planungen und Projekte (z. B. Bau- und Infrastrukturprojekte)
- Bildung und Zusammensetzung von Ausschüssen (s. u.)
- Entscheidung über Ehrungen (z. B. Ehrenbürgerrecht)
Die Geschäftsordnung des Gemeinderats | Satzung zur Regelung von Fragen (...)
Weitere Informationen und Details finden Sie in der aktuell gültigen Geschäftsordnung für den Gemeinderat Steinberg am See vom 06.05.2020 sowie in der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 18.05.2020.
Gemeinderat: Aktuelle Zusammensetzung
Ausschüsse
Finanzausschuss
Der Finanzausschuss hat im Einzelnen folgende Aufgabenbereiche:
Angelegenheiten des Finanz- und Steuerwesens, namentlich die Entscheidung über
- nicht erhebliche überplanmäßige Ausgaben
- nicht erhebliche außerplanmäßige Ausgaben
- Erlass
- Niederschlagung
- Stundung
- Aussetzung der Vollziehung
- Grundsätze für Geldanlagen und für den An- und Verkauf von Wertpapieren
- Angelegenheiten mit finanzieller Auswirkungen für die Gemeinde im Rahmen des Haushalts bis 5.000,00 €
Der Ausschuss ist im Rahmen seines Aufgabenbereichs vorberatend tätig, soweit der Gemeinderat nach §§ 2 und 3 selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im Übrigen entscheidet er anstelle des Gemeinderats als beschließender Ausschuss.
Zur personellen Zusammensetzung des Finanzausschusses
Grundstücks- und Bauausschuss
Der Grundstücks- und Bauausschuss hat im Einzelnen folgende Aufgabenbereiche:
- Angelegenheiten des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens, des Straßen-, Brücken- und Kanalbaus, der Ortsplanung, der Beschaffung von Baugelände, Straßengrundabtretungen
- Angelegenheiten des Natur- und Umweltschutzes einschließlich Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung
- Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft
- Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und des Straßenverkehrsrechts
- Grundstücksangelegenheiten der Gemeinde einschließlich Ausübung von Vorkaufsrechten
- Angelegenheiten, die die Weiterentwicklung des Sees betreffen
- Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben der Gemeinde im Rahmen des Haushalts bis 5.000,00 €
Der Ausschuss ist im Rahmen seines Aufgabenbereichs vorberatend tätig, soweit der Gemeinderat nach §§ 2 und 3 selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im Übrigen entscheidet er anstelle des Gemeinderats als beschließender Ausschuss.
Zur personellen Zusammensetzung des Grundstücks- und Bauausschusses






