Bürgerhaushalt: Stimmen Sie ab!
Dieses Jahr wurden insgesamt 29 Vorschläge von 16 Bürgerinnen und Bürger für den Bürgerhaushalt eingereicht. Nach einer Prüfung durch die Verwaltung und den Gemeinderat stehen 12 zur Bürgerabstimmung. 20.000 Euro stellt die Gemeinde in diesem Jahr zur Verfügung.
Bis zum 22. Dezember haben alle Bürgerinnen und Bürger mit gemeldetem Wohnsitz in der Gemeinde Wackersdorf die Möglichkeit, für ihren Favoriten abzustimmen. Den Stimmzettel finden Sie als PDF-Download in der Menüleiste. Alternativ liegt der Stimmzettel auch ausgedruckt im Rathaus aus.
Die Gemeinde Wackersdorf bedankt sich für alle eingereichten Vorschläge und die folgende Bürgerbeteiligung im Rahmen der Abstimmungsphase!
Zulässige Vorschläge
01 Trimm-Dich-Pfad mit sportlichem Anspruch: z. B. mit Klimmzugstangen, Dipsbarren, Griffen für Liegestütze etc.; Standort Bereich Hauptort
02 Fahrradpark mit Erdhügeln für Kleinkinder bis zum Grundschulalter; Standort Bereich Hauptort
03 Bodentrampolin(e): An einem oder an mehreren Spielplätzen im Gemeindegebiet (Hinweis der Verwaltung: Kann bei entspr. Abstimmungsergebnis mit Vorschlag 10 zusammengelegt werden)
04 Installation von Basketballkörben im Gemeindegebiet (mit bespielbarer Bodenfläche)
05 Spielgeräte / Spielplatz für Rollstuhlfahrer für mehr Inklusion (z. B. als Erweiterung des barrierefreien Parks im Bereich des Seniorenheims)
06 Blumenampeln / Blumenkübel mit bienenfreundlichen Pflanzen im Gemeindegebiet
07 Kostenfreies Angebot von Erste-Hilfe-Lehrgängen für Bürgerinnen und Bürger, z. B. im MGH
08 Beschattung der Spielplätze in Alberndorf mit großen Bäumen (Enzianstraße und Tuplenstraße)
09 Beschattung Spielplatz an der Enzianstraße mit Sonnensegel
10 Bodentrampolin und / oder Karussell für Spielplatz Enzianstraße oder Tulpenstraße (Hinweis der Verwaltung: Kann bei entspr. Abstimmungsergebnis mit Vorschlag 3 zusammengelegt werden)
11 Kauf von Medien (Bücher, DVD, Tonies) für Bücherei, besonders für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren (Hinweis der Verwaltung: Das Budget ist für den alleinigen Vorschlag sehr hoch angesetzt; Umsetzung in Kombination mit weiterem Vorschlag denkbar)
12 Aufstellen von mehreren Bänken/Sitzgruppen entlang Übungsfußballplatz beim Schwimmbad (für zuschauende Eltern)
Warum stehen die übrigen eingereichten Vorschläge nicht zur Abstimmung?
Manche Vorschläge sind für den Bürgerhaushalt schlichtweg nicht zulässig. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für kommunale Pflichtausgaben, wie Wasserversorgung oder Straßenbau ausgeschlossen, das Gleiche gilt für Zuwendungen an einzelne Personen, Vereine und Organisationen. Andere Vorschläge übersteigen den Kostenrahmen von 20.000,- Euro oder werden bereits oder in naher Zukunft unabhängig vom Bürgerhaushalt durch die Gemeinde umgesetzt.
Zu den Einzelbegründungen:
Babytreff mit Anleitung (Hintergrund: Babytreff im MGH ist aktuell ohne Anleitung; es gibt kaum qualifiziertes Personal): Die Stelle für ausgebildete Anleiter soll unabhängig vom Bürgerhaushalt öffentlich ausgeschrieben werden. Kosten könnten über Mittel des MGH gedeckt werden.
Einführung Wackersdorf-Card mit Vergünstigungen: Umsetzung im Rahmen des Bürgerhaushalts nicht zulässig (indirekte Förderung der Wirtschaft bzw. privaten Vermögens).
Ausweitung Sandbereich am Murner See: Umsetzung im Rahmen des Bürgerhaushalts nicht zulässig (Sandbereich ist Privatgrundstück).
SB-Fotoautomat mit App-Funktion im Rathaus (statt Bestands-Automat) mit Zusatzfunktionen für privaten Fotodruck (nicht nur für Passfotos): Automaten sind zukünftig verwaltungsrechtlich nicht mehr für Passfotos zulässig! Bestands-Gerät wird in Kürze abgebaut. Diese Regelung gilt selbstverständlich auch für Geräte mit umfangreichen Zusatzfunktionen.
Mehr Aufenthaltsqualität für Jugendliche: Verschönerung von beliebten Treffpunkten. Vorschlag ist für eine Abstimmung im Bürgerhaushalt zu unspezifisch. Unabhängig vom Bürgerhaushalt werden mit Antragsstellerin konkrete Maßnahmen besprochen.
Skatepark: Installation Sitzbank und allgemeine Verschönerung der Anlage: Die im Antrag aufgeführten Vorschläge wurden bereits vollumfänglich im letzten Jahr umgesetzt.
Kostenlose Kurse für Jugendliche – Selbstverteidigung, Streetdance, Graffiti usw.: Angebot im Jugendtreff existiert bereits. Der Jugendtreff wird durch die Verwaltung gebeten, das Angebot im gewünschten Bereich zu verstärken.
Mehr Angebote für Kleinkinder im Panoramabad: Angebot wird aktuell unabhängig vom Bürgerhaushalt ausgebaut (Nestschaukel, neuer Sandkasten …).
Spielplätze nach Mottos gestalten z. B. Motto Ritterburg, Flugzeug usw.: Im Rahmen des Bürgerhaushalts theoretisch zulässig – allerdings reichen die Haushaltsmittel bei Weitem nicht aus, dem Antrag ansatzweise gerecht zu werden (Spielgeräte – insb. nicht alltägliche – sind sehr teuer). Die Verwaltung wird stattdessen bei den turnusmäßigen Erneuerungen der Spielgeräte versuchen, dem Wunsch nach Alleinstellungsmerkmalen Rechnung zu tragen.
Min. drei Straßenlaternen auf dem Weg (Irlacher Dorfstraße) vom Alberndorfer Neubaugebiet bis zum Ortseingang von Irlach: Umsetzung im Rahmen des Bürgerhaushalts nicht zulässig (Pflichtaufgabe der Kommune). Im Zuge von Infrastrukturarbeiten wird die Beleuchtung in 2025 ergänzt. Zusätzlich wird die Installation eines kleinen Gehwegs geprüft.
Sitzmöglichkeiten entlang Millionenweiher: Areal gehört Staatsforsten, kein Zugriff über Bürgerhaushalt.
Bürgersteige neu verfugen (um Unkrautbewuchs zu verhindern): Birkenstraße und „restlichen Hang“: Umsetzung im Rahmen des Bürgerhaushalts nicht zulässig (Pflichtaufgabe der Kommune). Wird im Zuge des anstehenden Glasfaserausbaus erneuert.
Großer Abenteuerspielplatz für große und kleine Kinder: Aufgrund der hohen Investition im Rahmen des Bürgerhaushalts nicht umsetzbar. Verwaltung verweist zudem auf das existierende Angebot des Erlebnisparks Wasser-Fisch-Natur.
Spiegel zur besseren Einsicht im Bereich „Alberndorfer Kreisel“ (unübersichtliche Kreuzungssituation insb. im „Doppelkreuzungsbereich“ mit Haupt- und Eichenstraße). Umsetzung im Rahmen des Bürgerhaushalts nicht zulässig (Pflichtaufgabe der Kommune). Antrag bzw. Bereich wird zur Überprüfung in nächste Verkehrsschau eingebunden.
„Rennstrecke“ durch Alberndorf beruhigen, Anemonenstr. – Irlacher Str. – Albernd. Str. – Imstettener Str. bis zu Einmündung Autohäuser (z.B. durch Verkehrsschikanen, Radarüberwachung): Umsetzung im Rahmen des Bürgerhaushalts nicht zulässig (Pflichtaufgabe der Kommune). Antrag bzw. Bereich wird zur Überprüfung in nächste Verkehrsschau eingebunden.
Soccer Court (15x10m): Mittel des Bürgerhaushalts reichen selbst für kleine „Basisversion“ (z. B. 7 x 10 Meter) nicht aus.
Bepflanzung der Grüninseln zwischen den Parkbuchten Verlauf Eichenstraße (C02-Reduktion, Lebensraum, Schatten) z. B. mit Nussbaum, Schwarznuss, Esskastanie, Speierling, Elsbeere: Im Rahmen des Bürgerhaushalts theoretisch zulässig – allerdings macht eine Aufnahme keinen Sinn, da das Thema im Zuge der anstehenden Straßensanierung 2026/2027 ohnehin aufgegriffen wird. Vorher erscheint die Maßnahme als wenig sinnvoll.