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Förderprogramm zum Ausbau der erneuerbaren Energien;
Förderung von Stecker-Solaranlagen bis 1.000 Wp

Im Zuge der Energiewende spielt die dezentrale Stromerzeugung eine immer wichtigere Rolle. Die Gemeinde Wackersdorf möchte das persönliche Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger unterstützen und gewährt Zuschüsse für Maßnahmen zum Ausbau Erneuerbaren Energien. Eine Förderung kann unter den nachfolgenden Voraussetzungen gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht ausdrücklich nicht!

Ablauf der Förderung:

  • Einreichen Förderantrag und Original-Anschaffungsrechnung bei der Gemeinde Wackersdorf ab 01.07.2023, für die Jahre 2024 – 2027 ab 01.01. des jeweiligen Jahres (Achtung: Rechnungsdatum frühestens 01.07.2023; Rechnungen mit früherem Datum können leider nicht berücksichtigt werden)
  • Einreichung bis spätestens 31.12. des jeweiligen Jahres, in welchem die Anschaffung stattfand
  • Prüfung, ob noch Mittel zur Verfügung stehen (im Haushaltsjahr 2023 stehen 3.000,00 € zur Verfügung); Windhundprinzip
  • Sollten mehrere Anträge gleichzeitig eingehen und ist eine Feststellung der Reihenfolge erforderlich, so entscheidet das Losverfahren
  • Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Förderung, sofern die für das Förderprogramm vorgesehenen Haushaltsmittel erschöpft sind, wird das Förderprogramm bis zum jeweiligen Jahresende ausgesetzt
  • Anträge werden nicht auf das nächste Haushaltsjahr übertragen
  • Auszahlung durch Überweisung von 100,00 € pro genehmigten Antrag

Eine Förderung kann unter den nachfolgenden Voraussetzungen gewährt werden.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht ausdrücklich nicht!

Weitere Infos hier:

Richtlinien und Voraussetzungen Balkonkraftwerke

Förderantrag