Unsere Top 20
Auf dieser Webseite finden Sie fast 400 verschiedene Dienstleistungen, Online-Services, Formulare etc. – davon besonders häufig gesucht und angefragt werden die 20 folgenden Themen und Dienstleistungen. Klicken Sie auf das jeweilige Thema, öffnen sich weitere Informationen, teilweise sind notwendige Formulare oder Links zu Online-Verfahren hinterlegt.
Wichtig:
In vielen Fällen haben Sie die Möglichkeit, einen Online-Antrag zu stellen. Den Online-Antrag können Sie auch dann stellen, wenn Sie keine digitale Signatur besitzen (zum Beispiel eine BayernID oder BundID). Allerdings müssen Sie in diesem Fall persönlich ins Rathaus kommen, um Ihren fertigen Antrag nachträglich vor Ort zu unterschreiben.
Anmeldung Wohnsitz
Wenn Sie nach Wackersdorf oder Steinberg am See gezogen sind, müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz anmelden. Die Anmeldung erfolgt persönlich im Rathaus in Wackersdorf. Eine Online-Meldung ist aktuell nicht möglich! Zuständig ist das Bürgerbüro. Um Wartezeiten zu verhindern, empfehlen wir Ihnen, einen Termin mit dem Bürgerbüro zu vereinbaren – natürlich können Sie während unserer Öffnungszeiten auch spontan vorbeikommen.
Bitte mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- u. U. ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung (s. Hinweise unten)
Sollten Sie zur Miete wohnen, bringen Sie bitte auch die ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung mit. Das Formular finden Sie hier als PDF:
Vollmacht für weitere im Haushalt lebende Personen:
Möchten Sie weitere volljährige Personen, die mit in Ihrem Haushalt leben, anmelden, reicht uns ein unterschriebener "Dreizeiler". Um Ihnen die Bearbeitung zu erleichtern, haben wir für Sie eine ausfüllbare Muster-Vollmacht als PDF-Download erstellt:
Aufenthaltsbescheinigung / Meldebescheinigung
Wir unterscheiden zwischen der einfachen Meldebescheinigung und der erweiterten Meldebescheinigung (sog. "Aufenthaltsbescheinigung"). Für beide Verfahren ist das Bürgerbüro zuständig.
Bürgerbüro der VG Wackersdorf
Marktplatz 1
92442 Wackersdorf
Telefonnummer: 09431 7436-0
Faxnummer: 09431 7436-436
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Einfache Meldebescheinigung
Eine einfache Meldebescheinigung dient zum Nachweis der An-, Ab- oder Ummeldung. Diese wird grundsätzlich bereits bei der Meldung kostenlos ausgehändigt, kann bei Bedarf aber auch erneut ausgestellt werden. Die Beantragung ist über folgenden Online-Antrag oder persönlich im Rathaus möglich.
Erweitere Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung
Eine Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie z. B. für eine Anmeldung zur Eheschließung für das Standesamt. Die Beantragung ist über folgenden Online-Antrag oder persönlich im Rathaus möglich.
Auskunftssperre
Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen – in bestimmten Fällen ist eine sogenannte "Auskunftssperre" ein wichtiges behördliches Instrument. Ihre Meldedaten werden dadurch für sonst berechtigte Melderegister-Auskünfte gesperrt und dadurch geschützt.
Die Auskunftssperre können Sie über den folgenden Online-Link beantragen oder Sie melden sich persönlich bei uns. Zuständig ist das Bürgerbüro.
Bürgerbüro der VG Wackersdorf
Marktplatz 1
92442 Wackersdorf
Telefonnummer: 09431 7436-0
Faxnummer: 09431 7436-436
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Vor einer tatsächlichen Einrichtung der Auskunftssperre werden Ihre Angaben selbstverständlich genau durch die Meldebehörde überprüft. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird im Melderegister eine Auskunftssperre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft bezieht.
Baustelle, Umzug & Co.: Straßensperrungen und Halteverbote
Wenn für eine Baustelle, einen Umzug, große Straßenfeste o. Ä. Straßensperrungen, Umleitungen oder Halteverbote notwendig sind, müssen Sie einen sogenannten "Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO" stellen.
Für den Antrag stehen Ihnen zwei Optionen zur Auswahl:
Kontakt für die Einreichung des Antrags und für Rückfragen:
Gabriele Wiendl
Telefonnummer: 09431 7436-440
Faxnummer: 09431 7436-436
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Führungszeugnis
Wir unterscheiden zwischen zwei Führungszeugnissen – das einfache ("private") und das erweiterte Führungszeugnis. Für beide Arten ist das Bürgerbüro Ihr Ansprechpartner.
Bürgerbüro der VG Wackersdorf
Marktplatz 1
92442 Wackersdorf
Telefonnummer: 09431 7436-0
Faxnummer: 09431 7436-436
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Einfaches / privates Führungszeugnis
Ein einfaches Führungszeugnis benötigen Sie manchmal zur Vorlage beim Arbeitgeber. Wie der Name schon vermuten lässt, ist das einfache Führungszeugnis weniger umfangreich wie die erweiterte Fassung. Das einfache Führungszeugnis können Sie direkt bei uns im Rathaus beantragen – entweder über den folgenden Link oder Sie kontaktieren uns persönlich. Zuständig ist das Bürgerbüro.
Erweitertes Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis ist deutlich umfangreicher. Es wird häufig benötigt, um die persönliche Eignung von Personen zu überprüfen, die in ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Minderjährigen in Kontakt kommen, wie etwa Erzieher, Lehrer, Nachhilfelehrer oder Jugendgruppenleiter. Die Beantragung ist grundsätzlich persönlich im Bürgerbüro vorzunehmen! Eine Ausnahme ist nur in Sonderfällen (z. B. bei Krankheit) möglich.
Fundbüro & Fundsachen
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie in unserem Online-Fundbüro nach verlorenen Gegenständen suchen. Unter dem Link finden Sie selbstverständlich auch persönliche Ansprechpartner.
Gewerbe: An-, Ab- und Ummeldung
Allgemeiner Hinweis
Für die An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbes ist das Rathaus des Unternehmenssitzes zuständig.
Bürgerbüro der VG Wackersdorf
Marktplatz 1
92442 Wackersdorf
Telefonnummer: 09431 7436-0
Faxnummer: 09431 7436-436
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Formulare
Das jeweilige Formular zur An-, Ab- und Ummeldung können Sie hier vorab herunterladen und ausgefüllt mit ins Rathaus mitbringen bzw. sich vorab einen Überblick verschaffen, welche Informationen wir von Ihnen benötigen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit! Die jeweiligen Formulare finden Sie unter den nachfolgenden Links:
- Formular zur Anmeldung eines Gewerbes
- Formular zur Ummeldung eines Gewerbes
- Formular zur Abmeldung eines Gewerbes
Wichtige Hinweise (v. a. für Erst-Gründer)
Bitte klären Sie folgende Fragen vor der Anmeldung Ihres Gewerbes:
- Welche Rechstform wählen Sie für Ihr Unternehmen?
- Welche Tätigkeiten üben Sie genau aus? (Sie müssen Ihre Arbeit möglichst genau definieren. Für nachträgliche Ergänzungen fallen immer wieder Bearbeitungsgebühren an.)
- Insbesondere bei Start eines umsatzsteuerlichen Kleinunterehmens (nach § 19 UStG): Klären Sie ab, ob Sie wirklich ein Kleingewerbe betreiben, oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Für freiberufliche Tätigkeiten ist keine Gewerbemeldung notwendig. Hier reicht die Anzeige beim Finanzamt.
Gewerbezentralregisterauszug
Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug. Neben einem Führungszeugnis dient er zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit. Den Auszug können Sie über das Bürgerbüro beantragen. Dazu stehen Ihnen zwei Optionen zur Wahl – online über den nachfolgenden Link oder persönlich im Bürgerbüro.
Bürgerbüro der VG-Wackersdorf
Marktplatz 1
92442 Wackersdorf
Telefonnummer: 09431 7436-0
Faxnummer: 09431 7436-436
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Hund & Hundesteuer
Anmeldung & Hundesteuer
Grundsätzlich: Haben Sie einen Hund, müssen Sie diesen im Rathaus anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Steuerpflicht tritt ein, wenn der Hund über vier Monate alt ist.
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes erhalten Sie von uns ein Hundezeichen bzw. eine sogenannte Hundemarke oder Hundesteuermarke.
Abmeldung
Wenn Sie keinen Hund mehr haben oder wegziehen, müssen Sie Ihren Hund auch wieder bei uns abmelden. Bei einem Umzug melden Sie Ihren Hund anschließend an Ihrem neuen Wohnort wieder an.
Höhe der Hundesteuer & Hundehaltungsverordnungen
Die Höhe der Hundesteuer legt die Kommune in einer Satzung fest – genauso wie weitere Rahmenbedingungen und Regeln. Die ausführlichen Hundesteuersatzungen und Hundehaltungsverordnungen für die Gemeinden Wackersdorf und Steinberg am See finden Sie hier:
- Steinberg am See: Hundesteuersatzung (PDF-Dokument, 120,75 KB, 27.01.2025)
- Steinberg am See: Hundehaltungsverordnung (PDF-Dokument, 164,28 KB, 27.01.2025)
- Wackersdorf: Hundesteuersatzung (PDF-Dokument, 39,37 KB, 27.01.2025)
- Wackersdorf: Hundehaltungsverordnung (PDF-Dokument, 28,34 KB, 27.01.2025)
An- und Abmeldung: Online-Verfahren
An- und Abmeldung: PDF-Formulare
- AN-Meldung eines Hundes WACKERSDORF (PDF-Dokument, 138,49 KB, 07.02.2025)
- AN-Meldung eines Hundes STEINBERG AM SEE (PDF-Dokument, 134,70 KB, 07.02.2025)
- AB-Meldung eines Hundes WACKERSDORF (PDF-Dokument, 38,73 KB, 07.02.2025)
- AB-Meldung eines Hundes STEINBERG AM SEE (PDF-Dokument, 40,06 KB, 07.02.2025)
Weitere Anliegen oder Rückfragen?
Wir helfen Ihnen gerne! Zuständig ist das Bürgerbüro im Rathaus.
Bürgerbüro der VG-Wackersdorf
Marktplatz 1
92442 Wackersdorf
Telefonnummer: 09431 7436-0
Faxnummer: 09431 7436-436
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Müllentsorgung & Abfallwirtschaft
Für die Müllentsorgung in den Gemeinden Wackersdorf und Steinberg am See ist grundsätzlich der Landkreis Schwandorf zuständig. Umfangreiche Informationen (inkl. Abfuhrpläne, Anmeldung von Mülltonnen, Abfallgebühren etc.) erhalten Sie auf dessen Website. Informationen zu den Recyclinghöfen in Wackersdorf und Steinberg am See erhalten Sie unter den folgenden Links:
Weitere Informationen zur Müllentsorgung in den Gemeinden Wackersdorf und Steinberg am See (Termine Problemmüllsammlung, Veröffentlichung von Abfuhrterminen in den amtlichen Mitteilungsblättern) finden Sie hier:
Schankgenehmigung (Gestattung vorübergehender Gaststättenbetrieb)
Schenken Sie auf einer öffentlichen Veranstaltung alkoholische Getränke aus, benötigen Sie in der Regel eine Gestattung für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb (nach § 12 GastG) – umgangssprachlich meistens "Schankgenehmigung" genannt.
Wichtig: Ihr Antrag durchläuft mehrere Behörden (Rathaus, Polizei, Jugendamt). Bitte stellen Sie Ihren Antrag daher frühzeitig. Er sollte 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn im Rathaus eingegangen sein. Wissen Sie vorab, dass Sie diese Frist (z. B. aus organisatorischen Gründen) nicht einhalten können, halten Sie bitte rechtzeitig mit uns Rücksprache.
Für den Antrag stehen Ihnen zwei Optionen zur Auswahl:
Kontakt für die Einreichung des Antrags und für Rückfragen:
Bürgerbüro im Rathaus
Telefonnummer: 09431 7436-0
Faxnummer: 09431 7436-436
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Standesamt: Geburt, Eheschließung, Todesfall | Anzeige und Bestellung von Urkunden
Um viele behördliche Aspekte rund um die Themen Geburt, Eheschließung und Todesfall kümmert sich das Standesamt. So können Sie über das Standesamt sogenannte "Personenstands-Urkunden" ausstellen lassen. Dazu zählen zum Beispiel Geburtsurkunde, Eheurkunde und Sterbeurkunde.
Unabhängig von den folgenden Infos, können Sie sich in allen Fällen auch immer direkt an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne!
Standesamt der VG Wackersdorf
Marktplatz 1
92442 Wackersdorf
Telefonnummer: 09431 7436-440
Faxnummer: 09431 7436-9440
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Direkt nach einer Geburt
Wichtig: Wenn ein Baby zur Welt kommt, wird eine Geburtsurkunde ausgestellt. Für die Ausstellung dieser ersten Geburtsurkunde ist immer das Standesamt des Geburtsortes zuständig. Das Standesamt im Wackersdorfer Rathaus ist also nur dann für Sie zuständig, wenn die Geburt in Wackersdorf oder Steinberg am See stattgefunden hat. Hat die Geburt beispielsweise im Schwandorfer Krankenhaus stattgefunden, ist das Standesamt in Schwandorf zuständig. In der Regel gibt es in Geburtskrankenhäusern Außenstellen des örtlichen Standesamtes. Das heißt, Sie können die Urkunde direkt vor Ort im Krankenhaus beantragen.
Im Falle einer (Haus-)Geburt in Wackersdorf oder Steinberg am See können Sie die Geburt über den folgenden Online-Link anzeigen oder Sie melden sich persönlich bei uns.
Geburtsurkunde nachträglich beantragen
Im weiteren Verlauf des Lebens treten immer wieder Situationen auf, in denen man eine Geburtsurkunde benötigt – und plötzlich feststellt, das man keine mehr findet oder ein zusätzliches Original benötigt. Ihre Geburtsurkunde können Sie über den folgenden Online-Link beantragen oder Sie melden sich persönlich bei uns.
Hinweis, falls Ihr aktueller Wohnort von Ihrem ursprünglichen Geburtsort abweicht: Bei Geburten vor dem 01.01.2009 müssen Sie Geburtsurkunden im Standesamt Ihres Geburtsortes beantragen! Bei Geburten ab dem 01.01.2009 ist die Beantragung auch über das Standesamt Ihres Wohnortes möglich.
Eheschließung & Beantragung einer Eheurkunde
Eine Eheschließung melden Sie persönlich im Standesamt an. Im persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen alles, was (amtlicherseits) wichtig ist. Wenn zur Anmeldung in Standesamt nicht beide Partner anwesend sein können, benötigen Sie für die abwesende Person eine Vollmacht. Diese können Sie über den folgenden Online-Link beantragen oder Sie melden sich persönlich bei uns.
Im weiteren Verlauf des Lebens treten immer wieder Situationen auf, in denen man eine Eheurkunde benötigt – und plötzlich feststellt, das man keine mehr findet oder ein zusätzliches Original benötigt. Ihre Eheurkunde können Sie über den folgenden Online-Link beantragen oder Sie melden sich persönlich bei uns.
Hinweis, falls Ihr aktueller Wohnort vom Ort der standesamtlichen Eheschließung abweicht: Bei Eheschließungen vor dem 01.01.2009 müssen Sie die Eheurkunde im Standesamt des Trauungsorts beantragen! Bei Trauungen ab dem 01.01.2009 ist die Beantragung auch über das Standesamt Ihres Wohnortes möglich.
Sterbefall: Anzeige und Beantragung einer Sterbeurkunde
Besonders aufgrund der emotionalen Schwere eines Sterbefalls empfehlen wir, die Anzeige eines Todesfalls persönlich vorzunehmen. Rufen Sie uns dazu kurz an – gemeinsam leiten wir alle notwendigen Schritte in die Wege und begleiten Sie bei allen amtlich notwendigen Schritten. Im Zuge der Anzeige eines Sterbefalls erhalten Sie eine Sterbeurkunde. Benötigen Sie weitere Exemplare (u. U. auch zu einem späteren Zeitpunkt) können Sie diese über den folgenden Online-Link beantragen oder Sie melden sich persönlich bei uns.
Hinweis, falls Ihr aktueller Wohnort vom Sterbeort der verstorbenen Person abweicht: Bei Sterbefällen vor dem 01.01.2009 müssen Sie die Sterbeurkunde im Standesamt des Sterbeorts beantragen! Bei Sterbefällen ab dem 01.01.2009 ist die Beantragung auch über das Standesamt Ihres Wohnortes möglich.
Verbrennung pflanzlicher Abfälle / Gartenabfälle / Grüngut
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist nur in bestimmten Fällen erlaubt. In jedem Fall müssen Sie die Verbrennung beim Ordnungsamt anzeigen. Wir empfehlen Ihnen die Anzeige über folgenden Online-Service. Gleich zu Beginn finden Sie eine ausführliche Übersicht mit allen Regularien und nützlichen Hinweisen.
Alternativ können Sie sich selbstverständlich persönlich an unser Ordnungsamt wenden.
Ordnungsamt der VG Wackersdorf
Marktplatz 1
92442 Wackersdorf
Telefonnummer: 09431 7436-440
Faxnummer: 09431 7436-9440
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Wasser & Abwasser/Kanal: Hausanschluss, Wasserzähler, Abrechnung etc.
Wasser- und Kanalanschluss beantragen oder ändern
Einen Wasseranschluss für Ihr Haus oder Grundstück müssen Sie bei der Gemeinde beantragen. Gleiches gilt für den Kanalanschluss, für den Bezug von Bauwasser, die Einrichtung eines Gartenwasserzählers oder bei Änderungen der Anschlüsse.
Ansprechpartner sind jeweils die Bauhöfe der Gemeinden. Wir empfehlen, dazu kurz im Bauhof anzurufen, um alle weiteren Schritte in die Wege zu leiten.
Bauhof Wackersdorf
Knappenstraße 9
92442 Wackersdorf
Telefonnummer: 09431 7555-0
Faxnummer: 09431 7555-355
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Bauhof Steinberg am See
Am Bauhof 5
92449 Steinberg am See
Telefonnummer: 09431 55 792
Faxnummer: 09431 7980 985
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Ablesen der Wasserzähler
Einmal im Jahr muss der aktuelle Stand Ihres Wasserzählers erfasst werden. Dazu werden Sie persönlich vom Rathaus angeschrieben. Teilweise erfolgt das Ablesen automatisch (über Funk-Verbindung), teilweise müssen Sie den Stand aktiv an das Rathaus melden. Dazu können Sie eine Ablesekarte (wird Ihnen zugeschickt) nutzen oder den Zählerstand online melden.
Zur Online-Meldung gelangen Sie über diesen Link (Hinweis: Die Meldung funktioniert selbstverständlich nur im Meldezeitraum und nicht ganzjährig).
Und was kostet's?
Alle Kosten sind in mehreren Satzungen und Verordnungen beider Gemeinden festgelegt. Wir haben diese hier für Sie zusammengestellt:
Wackersdorf
- Wasserabgabesatzung (PDF-Dokument, 426,90 KB, 27.01.2025)
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (PDF-Dokument, 22,65 KB, 27.01.2025)
- 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung (PDF-Dokument, 80,31 KB, 27.01.2025)
- Satzung für die Entwässerungsanlage (PDF-Dokument, 68,76 KB, 27.01.2025)
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (PDF-Dokument, 40,32 KB, 27.01.2025)
- 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung (PDF-Dokument, 83,57 KB, 27.01.2025)
Steinberg am See
- Wasserabgabesatzung (PDF-Dokument, 422,47 KB, 27.01.2025)
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (PDF-Dokument, 142,97 KB, 27.01.2025)
- 2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung (PDF-Dokument, 152,01 KB, 27.01.2025)
- Satzung für die Entwässerungsanlage (PDF-Dokument, 214,90 KB, 27.01.2025)
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (PDF-Dokument, 169,64 KB, 27.01.2025)
- 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung (PDF-Dokument, 184,85 KB, 27.01.2025)
Versorgungsamt
Das Thema wird häufig im Rathaus angefragt – wir sind allerdings nicht zuständig, sondern das Versorgungsamt.
Das Versorgungsamt ist für Menschen mit Schwerbehinderung zuständig. Zum Beispiel legt es den Grad der Behinderung (GdB) fest und stellt einen Schwerbehindertenausweis aus. Angesiedelt ist das Amt bei der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Über folgenden Link gelangen Sie zur Homepage des ZBFS.
Vollmacht
Sie sind nach Wackersdorf und Steinberg am See gezogen und möchten weitere volljährige Personen mit anmelden, die in Ihrem Haushalt leben? Oder Sie möchten den Personalausweis für eine Person im Rathaus abholen? Dazu reicht eine einfache Vollmacht in Form eines formlosen "Dreizeilers". Um Ihnen die Formulierung zu erleichtern, können Sie folgende Muster-Vorlage nutzen:
Wohngeld / Mietzuschuss
Das Thema wird häufig im Rathaus angefragt – wir sind allerdings nicht zuständig.
Zuständig ist das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Alle Informationen und Antragsformulare finden Sie unter folgendem Link:




