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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Eingangsbereich des VG-Rathauses in Wackersdorf mit drei Rundtorbögen, einer kleinen Treppe und dem Schriftzug "Rathaus".

Alle Dienstleistungen

Personalausweis, Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust

Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises entweder bei der telefonischen Sperrhotline sperren lassen oder bei der Personalausweisbehörde. Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.

Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber hat das Abhandenkommen (Verlust, Diebstahl) des Personalausweises umgehend der Sperrhotline oder der zuständigen Personalausweisbehörde zu melden, damit die Online‑Ausweisfunktion gesperrt und ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann (siehe unter „Verwandte Themen“).

Wichtig: Ohne Ihre PIN kann niemand Ihre Daten auslesen. Die Sperrung stellt jedoch sicher, dass ein Missbrauchsversuch sofort erkannt und unterbunden werden kann.

Am einfachsten ist die Sperrung über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (kostenfrei aus dem deutschen Fest‑ und Mobilfunknetz). Aus dem Ausland ist die Hotline gebührenpflichtig unter +49 116 116 oder +49 (0)30 40 50 40 50 erreichbar. 

Die Sperrinformationen, insbesondere das Sperrkennwort können Sie, bei Antragstellung bis 16.02.2025, dem PIN‑Brief entnehmen. Seit 17.02.2025 finden Sie das Sperrkennwort auf dem Aushändigungsscheiben, das Ihnen bei der Abholung des neuen Personalausweises übergeben worden ist.

Möchten Sie die Online‑Ausweisfunktion bei der Behörde sperren lassen oder liegt Ihnen das für eine telefonische Sperrung erforderliche Sperrkennwort nicht mehr vor, können Sie die Sperrung auch direkt bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde veranlassen.

Wenn Sie Ihren Ausweis wiedergefunden haben, können Sie die Sperrung der Online‑Ausweisfunktion persönlich bei der Personalausweisbehörde aufheben lassen. Eine telefonische Entsperrung ist nicht möglich.

Wenn Sie die eID‑Funktion über die Hotline sperren lassen, sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der Personalausweisbehörde zu melden (siehe „Verwandte Themen“).

  • SperrungFür die Sperrung benötigen Sie, bei Antragstellung bis 16.02.2025, die im PIN-Brief angegebenen Sperrinformationen, insbes. das Sperrkennwort. Bei Antragstellung seit 17.02.2025 finden Sie das Sperrkennwort im Aushändigungsschreiben, das Ihnen bei der Abholung des Personalausweises übergeben worden ist. Ist Ihnen das Sperrkennwort nicht bekannt, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Personalausweisbehörde.

  • § 10 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
  • § 27 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
  • § 32 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft erledigt alle Aufgaben für die Bürger ihrer Mitgliedsgemeinden Wackersdorf und Steinberg am See.

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Wackersdorf
Marktplatz 1
92442 Wackersdorf
+49 9431 7436-0+49 9431 7436-0
+49 9431 7436-436+49 9431 7436-436

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)