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Eingangsbereich des VG-Rathauses in Wackersdorf mit drei Rundtorbögen, einer kleinen Treppe und dem Schriftzug "Rathaus".

Bekanntmachungen & Meldungen

Wasser, Kanal, Grundsteuer: Das ist neu

Erstelldatum26.11.2024

Änderungen bei Gebühren und Abrechnungszeitraum

Der Wackersdorfer Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.11.2024 mehrere Änderungen beschlossen. Die Wassergebühren sinken, die Abwassergebühren steigen leicht. Außerdem wird der Abrechnungszeitraum ab dem neuen Jahr an das Kalenderjahr angeglichen. Zu guter Letzt wurde der Hebesatz für die Grundsteuer neu festgelegt: Bei Grundsteuer A bleibt er unverändert, bei Grundsteuer B wird er leicht gesenkt. In diesem Beitrag zeigen wir transparent und verständlich auf, was die Änderungen für Bürgerinnen und Bürger bedeuten.

Zur Änderung des Hebesatzes bei Grundsteuer B

Auf Vorschlag des Finanzausschusses hat der Gemeinderat eine Anpassung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B beschlossen:

  • Der Hebesatz der Grundsteuer A bleibt unverändert bei 250 Prozent.
  • Der Hebesatz der Grundsteuer B wird von 280 auf 225 Prozent gesenkt.

Wichtig: Das bedeutet nicht, dass die zu entrichtende Grundsteuer A gleichbleibt und Grundsteuer B sinkt. Hintergrund ist die bundesweite Neuordnung der zugrundeliegenden Berechnungsgrundlage für beide Grundsteuern. Die Reform führte ein neues Bewertungssystem ein, bei dem Grundstücke nach aktuellen Marktwerten bewertet werden. Dabei spielen Faktoren wie Lage, Größe, Baujahr und Nutzung des Grundstücks eine Rolle.

Tatsächlich sinken die Beträge bei Grundsteuer A (für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke), während sie bei Grundsteuer B (für baulich genutzte Grundstücke) steigen. Diese Entwicklung gilt insgesamt bzw. in Summe. Wie und in welchem Umfang sich die individuellen Beiträge der Bürgerinnen und Bürger entwickeln, fällt von Fall zu Fall unterschiedlich aus. Ursache ist die bereits geschilderte neue Berechnungsgrundlage.

FAQ: Warum wird die Grundsteuer B nicht aufkommensneutral gesenkt? Die Hebesätze der Gemeinde Wackersdorf wurden seit über 30 Jahren nicht angepasst. Im Landkreis-Durchschnitt lagen die Hebesätze bei der Grundsteuer B bei 348 Prozent. Eine Aufkommens-Erhöhung war unabhängig von der Grundsteuerreform geplant.

Zur Änderung der Wasser- und Kanalgebühren ab 01.01.2025

Gleich vorweg: Die Korrekturen heben sich gegenseitig in etwa auf. Das heißt, die jährlich entstehenden Kosten für Bürgerinnen und Bürger bleiben in Summe gleich oder vergleichbar. Dazu finden Sie unten auch ein Berechnungsbeispiel (Tabelle).

  • Die Schmutzwassergebühr steigt leicht von 1,80 €/m³ auf 2,10 €/m³
  • Die Niederschlagswassergebühr steigt leicht von 0,12 €/m² auf 0,14 €/m²
  • Die Wassergebühr sinkt von 1,71 €/m³ auf 1,38 €/m³ (zzgl. MwSt.)

Beispiel: Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Wasser- und Abwassergebühren

Für die Beispielrechnung wird ein jährlicher Verbrauch von 150 m³ Wasser und eine befestigte Fläche von 260 m² angenommen.

 Alte GebührenNeue Gebühren
Wasser-Gebühr1,71 €/m³1,38 €/m³
Jahressumme Wasser

256,50 €

207,00 €
Abwasser-Gebühr1,80 €/m2,10 €/m
Jahressumme Abwasser270,00 €315,00 €
Niederschlagswasser-Geb.0,12 €/m²0,14 €/m²
Jahressumme Niederschl.31,20 €36,40 €
Jahresbetrag insgesamt557,70 €558,40 €

FAQ: Wenn sich unter dem Strich nichts oder nur kaum etwas ändert, warum wurden die Gebühren dann überhaupt angepasst?

Bei einer Prüfung wurden Formfehler bei der Berechnung der Gebühren festgestellt. Die Fehler waren auf Berechnungen eines durch die Gemeinde beauftragten Fachbüros zurückzuführen. Die Berechnungsgrundlagen wurden nun korrigiert – und damit auch die Gebühren. In Summe entstand und entsteht den Bürgerinnen und Bürgern kein Nachteil.

Zur Änderung des Abrechnungszeitraums

Ebenfalls hat der Rat beschlossen, dass der Abrechnungszeitraum ab dem 01.01.2025 von bisher November-Oktober auf das Kalenderjahr (Januar-Dezember) umgestellt wird. Dies bedeutet, dass die Wasserabrechnung künftig jährlich für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. erfolgt.

Aufgrund der Umstellung des Abrechnungszeitraums wird es für das kommende Jahr eine einmalige Übergangsperiode geben. Die nächste Abrechnung umfasst den Zeitraum vom 01.11.2024 bis zum 31.12.2024. Dadurch entsteht für dieses Jahr eine verkürzte Abrechnung von zwei Monaten. Ab dem 01.01.2025 erfolgt dann die Wasserabrechnung regelmäßig für den Zeitraum von 12 Monaten. Die genauen Zählerstände für den 31.12.2024 werden wie gewohnt erfasst und in der Abrechnung berücksichtigt. Für Rückfragen oder weitere Informationen zur Umstellung steht Frau Nina Frank unter der Telefonnummer 09431/7436-452 oder per E-Mail unter nina.frank@wackersdorf.de zur Verfügung.