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Eingangsbereich des VG-Rathauses in Wackersdorf mit drei Rundtorbögen, einer kleinen Treppe und dem Schriftzug "Rathaus".

Bekanntmachungen & Meldungen

Stellungnahme: Hubschrauberlandeplatz Schwandorf-Charlottenhof

Erstelldatum25.09.2026

Am 24.09. einstimmig durch den Gemeinderat beschlossen

Auf dem Flugplatz Schwandorf ist die Errichtung eines neuen Hubschrauberlandeplatzes mit Hangar und Tankstelle geplant. Von diesen Planungen, die in der Öffentlichkeit für Aufmerksamkeit und Unmut gesorgt haben, hat die Gemeinde Wackersdorf – trotz der unmittelbaren räumlichen Nähe – erst aus der Presse erfahren. Eine frühzeitige Information oder Einbindung fand nicht statt. Aus Sicht der Gemeinde sind zahlreiche ihrer Belange betroffen. Vor diesem Hintergrund hat sie kurzfristig ihre Beteiligung am luftrechtlichen Genehmigungsverfahren erwirkt. Bis zum 30. September bestand die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben.

Die offizielle Stellungnahme der Gemeinde Wackersdorf beschloss der Gemeinderat in einer Sondersitzung am 24.09.2026. Zusätzlich gab Bürgermeister Thomas Falter eine persönliche Stellungnahme ab. Beides finden Sie nachfolgend.

Stellungnahme der Gemeinde - Luftrechtliches Genehmigungsverfahren zur Anlage und zum Betrieb eines Hubschrauberlandeplatzes Schwandorf-Charlottenhof

Seitens der Gemeinde Wackersdorf werden folgende Einwendungen vorgebracht:

1. Beeinträchtigung Charlottenhofer Weihergebiet

In den Antragsunterlagen wird ausgeführt, dass durch die Einflugschneise das Naturschutzgebiet nicht tangiert werde. Entgegen dieser Ausführung möchten wir festhalten: Das Vorhaben liegt in Nachbarschaft zu einem bedeutenden europäischen Schutzgebiet und zumindest mit einem Teil der Fläche innerhalb eines ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes. Das Gebiet ist Brut-, Durchzugs- und Raststäte für über 100 Vogelarten. Das Vorhaben zum Bau des Hubschrauber-Landeplatzes und eines Hangars greift mittelbar in einen der bedeutendsten und artenreichsten Schutzgebiets-Komplexes Suddeutschlands ein. Insbesondere sind die nicht auszuschließenden Auswirkungen auf das Vogelartenspektrum des europäischen Vogelschutzgebiets in den Antragsunterlagen nicht geprüft. Sollten diese Arten in ihrer Brutzeit gestört werden, kann es im schlimmsten Fall zum Abbruch des Brutvorgang führen.

Es ist festzuhalten, dass eine FFH- und SPA-Verträglichkeits-Untersuchung nach § 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG nicht vorliegt.

In diesem Zusammenhang weist die Gemeinde Wackersdorf darauf hin, dass im Rahmen der 31. Änderung des Regionalplans Oberpfalz-Nord Flächen in Wackersdorf aufgrund der Brutstätte und Einflugschneisen des Seeadlers für Windenergie komplett ausgeschlossen wurden. Es ist aus unserer Sicht nicht vermittelbar, dass einerseits Windenergie in Wackersdorf nicht möglich ist, jedoch Hubschraubereinflugschneisen zugelassen werden können.

2. Brandschutz für den Hubschrauberlandeplatz

Da auf dem Hangargelände Kerosin und weitere brennbare bzw. brandgefährliche Stoffe gelagert werden, kommt dem vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz für die Gemeinde Wackersdorf eine besondere Bedeutung zu.

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten weist die Ortsteilfeuerwehr Rauberweiherhaus nach unseren Erhebungen die kürzeste Anfahrts- und Einsatzzeit zum vorgesehenen Standort auf. Daher ist für die Gemeinde Wackersdorf fraglich, ob für eine wirksame Brandbekämpfung zusätzliche technische und feuerwehrtaktische Voraussetzungen geschaffen werden müssen.
Hierzu könnten insbesondere zusätzliche Lösch- und Rettungseinrichtungen, eine geeignete Löschwasserversorgung sowie gegebenenfalls Einrichtungen zur direkten Alarmierung und Unterstützung der örtlich zuständigen Feuerwehr erforderlich werden.

Die hierfür gegebenenfalls erforderlichen Anschaffungen und Anpassungen wären mit nicht unerheblichen Investitions- und Folgekosten für die Gemeinde Wackersdorf verbunden.

3. Erlebnispark- Wasser Fisch Natur

Der betroffene Bereich besitzt eine besondere Bedeutung für Freizeit, Erholung, Naturerlebnis und Tourismus. Der Erlebnispark wird insbesondere von Familien und Kindern genutzt. Der Erlebnispark Wasser-Fisch-Natur stellt einen wichtigen Freizeit- und Erholungsbereich der Gemeinde und der Region dar. Dieser Park wurde mit Mitteln des Freistaats Bayern, der europäischen Union, LEADER und des Europäischen Fischereifonds gefördert. Teich 1 und 2 sind für die Natur und Teichwirtschaft angelegt. Dieser Bereich ist Ort für die „Kleinen“, Informationen über Pflanzen und Tiere und der regionalen Teichwirtschaft zu bekommen.

Teich 3 ist für die Naturbeobachtung konzipiert – der Teich bietet mehrere Möglichkeiten, die Natur und das natürliche Leben am und im Teich zu beobachten.

Teich 4 und 5 dienen als großer Wasserspielplatz mit unzähligen Spielgeräten, Spielstationen und verschiedenen Parcours. Mit einer Wassertiefe von 15-30 cm ist dies der ideale Spielplatz für Kinder. Nicht nur wird der Erholungswert massiv beeinflusst – es besteht das reale Risiko, dass der Fluglärm, Angstzustände bei den spielenden Kindern auslöst. Die Gemeinde sieht durch den Verkehr der Helikopter über diesen Erlebnispark – ein überregionales gefördertes Projekt für Familien – in seiner aktuellen Existenz gefährdet.

4. Freizeit und Tourismusbereich Murner See, Brückelsee mit Campingplatz und Ferienhaussiedlung – Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinde Wackersdorf

Die Einflugschneisen verlaufen unmittelbar über dem Murner See und damit über einem für die Gemeinde Wackersdorf besonders bedeutsamen Bereich für Erholung, Freizeit und Tourismus. Der Bereich liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Oberpfälzer Seenplatte“ und umfasst insbesondere den Murner See, den Campingplatz, Freizeitsportangebote und die Ferienhaussiedlung.

Das Gebiet ist planungsrechtlich als Sondergebiet gemäß § 10 BauNVO gesichert und dient ausdrücklich der Erholung und Freizeitgestaltung. Mit der Bauleitplanung verfolgt die Gemeinde das Ziel, die touristische Infrastruktur dauerhaft zu sichern, weiterzuentwickeln und die Attraktivität des Standortes zu stärken. Der Murner See ist dabei ein wesentlicher Bestandteil des touristischen Angebotes der Gemeinde und der Oberpfälzer Seenplatte.

Die Erholungs- und Tourismusfunktion ist in besonderem Maße auf eine möglichst geringe Belastung durch störende Geräuschimmissionen angewiesen. Regelmäßige Überflüge und damit verbundene wahrnehmbare Lärmereignisse können die Aufenthalts- und Erholungsqualität erheblich beeinträchtigen. Dies betrifft nicht nur die bestehenden Nutzungen, sondern auch die langfristigen städtebaulichen und touristischen Entwicklungsmöglichkeiten.

Eine dauerhaft erhöhte Lärmbelastung könnte die Erweiterung bestehender Einrichtungen, die Ansiedlung neuer touristischer Angebote und die Realisierung künftiger Investitionen erschweren. Insbesondere für potenzielle Investoren und Betreiber stellen Standortqualität, Aufenthaltsqualität und zu erwartende Immissionsbelastungen wesentliche Entscheidungsfaktoren dar. Es besteht daher das Risiko, dass Investitionen zurückgestellt, nicht umgesetzt oder an andere Standorte verlagert werden.

Dies hätte neben städtebaulichen auch wirtschaftlichen Auswirkungen. Der Tourismus ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für die Gemeinde und die Region und trägt zur Wertschöpfung insbesondere in den Bereichen Beherbergung, Camping, Gastronomie, Freizeit und Dienstleistungen bei. Eine Beeinträchtigung der touristischen Attraktivität kann daher auch zu langfristigen wirtschaftlichen Nachteilen und zum Verlust künftiger Entwicklungspotenziale führen.

Aus Sicht der Gemeinde sind daher neben den bestehenden Nutzungen ausdrücklich auch die planungsrechtlich gesicherten und künftig beabsichtigten Entwicklungsmöglichkeiten des Gebietes in die Abwägung einzustellen. Entscheidend ist, ob und in welchem Umfang die Erholungs-, Freizeit- und Tourismusfunktion durch die Einflugschneisen und die damit verbundenen Lärmauswirkungen beeinträchtigt wird.

Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, den Murner See und die angrenzenden Freizeitbereiche dauerhaft als hochwertigen Erholungs- und Tourismusstandort zu sichern und weiterzuentwickeln.

5. Erschließungsstraße zum Gelände über die Holzhauser Straße

Für ein Bauvorhaben wie einen Hubschrauberlandplatz muss die Erschließung rechtlich und tatsächlich gesichert sein. Dies ist eine grundlegende Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung nach der Bayerischen Bauordnung und dem Baugesetzbuch.

Für Sonderbauten wie Hubschrauberlandeplätze, gelten oft erhöhte Anforderungen an die Achslasten und Kurvenradien (z.B. für schwere Feuerwehrfahrzeuge).
Bei einer Zufahrt über die Holzhauser Straße, die nur bis zu einem Gewicht von max. 9 Tonnen zugelassen ist, ist eine ausreichende, breite und tragfähige Straße nicht gegeben – ebenso können die steigenden Verkehrsbewegungen nicht bewältigt werden. Wir weisen darauf hin, dass sich Teile bestehender, potenzieller Erschließungsstraßen in der Unterhaltslast der Gemeinde Wackersdorf befinden.

6. Bevölkerungsschutz – Bürgerinnen und Bürger von Rauberweiherhaus

Die Bürgerinnen und Bürger sind durch den in ihrer unmittelbaren Nähe gelegenen Hubschrauberlandeplatz erheblichen Belastungen ausgesetzt. Insbesondere der wiederkehrende Fluglärm führt zu einer deutlichen Beeinträchtigung der Lebens- und Wohnqualität. Die Lärmbelastung wird von zahlreichen Anwohnerinnen und Anwohnern als äußerst störend und belastend empfunden.

Die bestehenden Belastungen und Bedenken haben bereits zu zahlreichen Kundgebungen und einem breiten öffentlichen Protest geführt. Darüber hinaus liegen zahlreiche Einwendungen von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vor. Dies verdeutlicht, dass es sich nicht um vereinzelte persönliche Beschwerden handelt, sondern um eine umfangreiche und wiederholt vorgetragene Kritik aus der betroffenen Bevölkerung.

Die Vielzahl der Einwendungen und Kundgebungen unterstreicht die erhebliche Betroffenheit der Bevölkerung und den bestehenden Bedarf an einer angemessenen Lösung, die sowohl die Interessen der Anwohner als auch den Schutz des Naturschutzgebietes berücksichtigt.

7. Keine Interesse seitens der ortsansässigen Industrie- und Gewerbebetriebe

Der Antragsteller hat angegeben, dass ein schnellerer Transport ins Industriegebiet Wackersdorf realisiert werden kann. Eine Umfrage der Gemeinde im Kreis ihrer größten Industrie- und Gewerbebetriebe hat ergeben, dass hier keinerlei Bedarf und perspektivisches Interesse bestehen.

Einstimmiger Beschluss

Der Gemeinderat stimmte der Stellungnahme einstimmig zu.

Persönliche Stellungnahme 1. Bürgermeister Thomas Falter zum Hubschrauber-Sonderlandeplatz Charlottenhof bei der Gemeinderatssitzung am 24.09.2026

Die Gemeinde Wackersdorf wurde nicht über das Vorhaben informiert, obwohl die Pläne bei der Stadt Schwandorf offenbar seit über einem Jahr bekannt sind.

Auch ich selbst habe erst aus der Presse davon erfahren. Ohne unser eigenes Tätigwerden wäre die Gemeinde im luftrechtlichen Verfahren nicht beteiligt worden – ebenso wenig hätte eine umfassendere naturschutzrechtliche Prüfung stattgefunden. Dieses Vorgehen ist schlichtweg nicht vermittelbar. Es untergräbt nachhaltig das Vertrauen der Bevölkerung in Politik und Behörden.

Besonders schwer wiegt das Ausbleiben einer Beteiligung (oder mindestens einer wie auch immer gearteten, informellen Vorab-Information), weil die Gemeinde Wackersdorf in zentralen Belangen betroffen ist: das Charlottenhofer Weihergebiet als zweitgrößtes Naturschutzgebiet der Oberpfalz, die Bevölkerung von Rauberweiherhaus und direkter Umgebung, der Erlebnispark Wasser-Fisch-Natur sowie die Planungshoheit im Naherholungsgebiet rund um den Murner See.

All diese schutzwürdigen Güter sollen einem Interesse geopfert werden, für das es aus unserer Sicht keine nachvollziehbaren Argumente gibt (s. u.). Gleichzeitig bleiben wesentliche Fragen unbeantwortet – etwa, ob die Feuerwehr Rauberweiherhaus als nächstgelegene Wehr künftig in den Brandschutz für eine kommerzielle Hubschrauber-Tankstelle eingebunden werden soll.
Bis heute fehlen wie angedeutet belastbare und ansatzweise überzeugende Argumente für eine Ausweitung des Hubschrauberverkehrs am Flugplatz Schwandorf. Ich stelle klar: Die bislang vorgebrachten Begründungen erweisen sich entweder als reine Einzelinteressen oder – schlimmer noch – als substanzlos.

So wurde wiederholt behauptet, ein zentraler Bedarf bestehe in den Reihen der Wackersdorfer Industrie- und Gewerbebetriebe. Eine gezielte Anfrage bei den elf größten ortsansässigen Unternehmen hat ein eindeutiges Ergebnis erbracht: Es besteht kein entsprechendes Interesse. Solche Widersprüche nähren zu Recht erhebliche Zweifel am gesamten Vorhaben.

Als Bürgermeister der Gemeinde Wackersdorf vertrete ich die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger sowie unserer örtlichen Einrichtungen, Firmen und Betriebe. Der Konsens ist hier eindeutig: Die Pläne werden mehrheitlich und klar abgelehnt.

Diese Haltung habe ich als Bürgermeister selbstverständlich auch im Rahmen offizieller Gespräche mit dem Investor oder politischen Vertretern geäußert und werde dies auch in Zukunft mit aller Deutlichkeit tun.