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Eingangsbereich des VG-Rathauses in Wackersdorf mit drei Rundtorbögen, einer kleinen Treppe und dem Schriftzug "Rathaus".

Bekanntmachungen & Meldungen

Nachrichtliche Bekanntmachung

Erstelldatum19.08.2026

Luftrechtliches Genehmigungsverfahren Hubschrauberlandeplatz Schwandorf- Charlottenhof: Planungsunterlagen einsehbar

Luftrechtliches Genehmigungsverfahren zur Anlage und zum Betrieb des Hubschrauberlandeplatzes (Bodenlandeplatz) Schwandorf-Charlottenhof

Gegenstand der Planung ist ein Hubschrauber-Sonderlandeplatz, den die CT2 Solutions GmbH & Co. KG als Bauherr errichten möchte. Der Sonderlandeplatz soll zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln bei Tag und bei Nacht genutzt werden. Der Inhalt der Planung kann vom 19.08. bis 04.09.2026 ausschließlich digital auf der Homepage der Gemeinde Wackersdorf eingesehen werden.

ZU DEN UNTERLAGEN

Bauherr: CT2 Solutions GmbH und Co.KG
Vorhaben: Hubschrauber-Sonderlandeplatz
Grundstück: FI.Nr. 801 Gemarkung Kronstetten, Flugplatzstraße 1, 92421 Schwandorf

Ziele und Zwecke der Planung:
Der Hubschrauber-Sonderlandeplatz soll zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln bei Tag und bei Nacht genutzt werden. Die Genehmigung sollte sich auf 520 Bewegungen (520 Starts und 520 Landungen) tagsüber pro Kalenderjahr beziehen. Die Anzahl der nächtlichen Bewegungen beläuft sich auf max. 52 Bewegungen. An Sonn- und Feiertagen werden nicht mehr als 5 Bewegungen je Tag durchgeführt. Beabsichtig werden die Strecken Nürnberg / Schwandorf / Regensburg / München / Innsbruck / Bozen / Florenz zu fliegen. Es wird versucht die Nachteile des für die nächsten Jahre deutlich erschwerten automobilen Transitverkehrs durch Österreich mit der im Vergleich immensen Zeitersparnis des Individualverkehrs auf dem Luftweg so gut es geht zu kompensieren. Der Hubschrauberlandeplatz kann auch für Rettungs- oder Polizeiflüge bei Tag und bei Nacht zur Verfügung gestellt werden.

Während dieser Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die Vgem. Wackersdorf: bauamt(@)wackersdorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch schriftlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf, Marktplatz 1, 92442 Wackersdorf abgegeben werden.

Für Fragen zur Erläuterung stehen Ihnen das Luftamt Nordbayern Tel. 0911/52700-32 (E-Mail: poststelle(@)reg-mfr.bayern.de) zur Verfügung.

Wackersdorf, 18.08.2026

i. V.
Sabine Roidl
2. Bürgermeisterin