Kommunalwahl am 8. März – Informationen zu Wahl, Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl
Am Sonntag, den 8. März, findet die Kommunalwahl statt. Die Wahllokale sind von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Gewählt werden unter anderem der Bürgermeister sowie der Gemeinderat. Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Informationen rund um die Wahl.
Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse werden im Laufe des Wahlabends auf auf diesen Seiten veröffentlicht:
Rathaus am 09.03.2026 geschlossen
Aufgrund der umfangreichen Nachbereitung im Zuge der Kommunalwahl am 08.03.2026 bleibt das Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf-Steinberg am See am Montag, 09.03.2026, ganztägig geschlossen.
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält oder keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, jedoch glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann bis Freitag, 20. Februar, 12:00 Uhr, beim Wahlamt Einspruch einlegen.
Die Wählerverzeichnisse für die Wahlbezirke der Gemeinden Wackersdorf und Steinberg am See liegen von Montag, 16. Februar, bis Freitag, 20. Februar, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Wackersdorf zur Einsichtnahme aus.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Der Versand der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen erfolgte ab 16.02.2026. Der Antrag auf Briefwahl kann noch gestellt werden:
- über den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- persönlich im Briefwahlbüro
Die Online-Beantragung war bis Montag, 02.03.2026, 23:59 Uhr, möglich. Die persönliche Abholung von Briefwahlunterlagen im Rathaus ist noch bis Freitag, 06.03.2026, möglich. Dazu ist das Rathaus am besagten Freitag bis 15:00 Uhr geöffnet. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie bei der Beantragung die Postlaufzeiten! Die Verwaltung empfiehlt, ausgefüllte Wahlunterlagen ab Dienstag, 03.03.2026, nicht mehr per Post an das Rathaus zurückzuschicken, sondern persönlich im Rathaus abzugeben oder dort einzuwerfen. Die Wahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 08.03.2026, 18:00 Uhr, eingegangen sein.
Für die Beantragung oder Entgegennahme eines Wahlscheins für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits vorgedruckt.
Kontakt und Öffnungszeiten des Briefwahlbüros bzw. Wahlamts
Briefwahlbüro/Wahlamt
Rathaus der VG Wackersdorf
Marktplatz 1, 92442 Wackersdorf
Öffnungszeiten:
- Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
- Dienstag u. Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
- Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr
- zusätzlich geöffnet am Freitag, 6. März, von 08:00 – 15:00 Uhr durchgehend
Erreichbarkeit:
Telefon: Telefonnummer: 09431 7436-0
E-Mail schreiben
Hinweis zur möglichen Stichwahl
Für eine mögliche Stichwahl am 22. März kann bereits bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Wahl am 8. März zusätzlich ein Wahlschein für die Stichwahl beantragt werden. Hierfür ist das entsprechende Feld auf dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu nutzen.
Im Falle einer Stichwahl werden die Unterlagen automatisch zugesandt.
Alternativ können Briefwahlunterlagen für die Stichwahl auch dann beantragt werden, wenn bei der Hauptwahl nicht per Briefwahl gewählt wurde.
Zusätzliche Informationen
- Wahlbekanntmachungen
- Bekanntmachung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl von Bürgermeister und Gemeinderat
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin oder des Landrats




