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Eingangsbereich des VG-Rathauses in Wackersdorf mit drei Rundtorbögen, einer kleinen Treppe und dem Schriftzug "Rathaus".

Bekanntmachungen & Meldungen

Dachgeschossausbauten: Anzeige weiterhin erforderlich!

Erstelldatum22.01.2026

Wichtige Info für Bauherrn

Dachgeschossausbauten einschließlich der Errichtung von Dachgauben sowie bestimmte gebietstypische Nutzungsänderungen sind in Bayern seit dem 1. Januar 2025 in vielen Fällen verfahrensfrei. Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, die Schaffung zusätzlichen Wohnraums zu erleichtern. Aber: Auch bei verfahrensfreien Bauvorhaben besteht weiterhin eine Anzeigepflicht gegenüber der Gemeinde. Der Dachgeschossausbau muss in der Regel mindestens zwei Wochen vor Baubeginn bei der zuständigen Gemeinde angezeigt werden. Erfolgt der Baubeginn ohne Anzeige, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld und gegebenenfalls mit einer Rückbauverpflichtung geahndet werden kann. Bauherren sind zudem selbst dafür verantwortlich, alle einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten, da keine behördliche Prüfung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens erfolgt. Die erforderlichen Unterlagen sowie die Baubeginnsanzeige sind rechtzeitig beim Bauamt einzureichen.

Ansprechpartnerin seitens der VG Wackersdorf (für Gemeinden Wackersdorf und Steinberg am See)

Elke Mandl-Kimmer
Marktplatz 1
Telefonnummer: 09431 7436-421
Faxnummer: 09431 7436-9421
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