Zusammenlegung von Bürgermeister- und Gemeinderatswahl
Am 16. April traf sich der Wackersdorfer Gemeinderat zu seiner regulären Monatssitzung. Einer der insgesamt elf Tagesordnungspunkte des Öffentlichen Teils stieß dabei auf besonders großes Interesse in der Bevölkerung: „Antrag auf Zusammenlegung der Bürgermeisterwahl mit der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahl am 08.03.2026 (Art. 42 Abs. 3 GLKrWG)“ – nach Abstimmung des Gemeinderats steht fest: Gemeinderat und Bürgermeister werden ab der Kommunalwahl 2026 gleichzeitig gewählt und nicht mehr mit drei Jahren Versatz.
Der seit 1967 amtierende Wackersdorfer Bürgermeister Josef Ebner legte sein Amt aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig nieder. Damit musste 1993, drei Jahre vor der nächsten, regulären Kommunalwahl außerturnusmäßig ein neuer Bürgermeister gewählt werden – für eine reguläre Amtszeit von sechs Jahren. Seitdem war die Bürgermeisterwahl nicht mehr an die Gemeinderatswahl gekoppelt. Den Antrag auf Zusammenlegung stellte Bürgermeister Thomas Falter selbst und führte dafür mehrere Ursachen und Beweggründe an. Der Gemeinderat stimmte zu.
Das bedeutet: Die Bürgermeisterwahl wird von 2029 auf 2026 vorgezogen und findet ab dann alle sechs Jahre gemeinsam mit der Wahl des Gemeinderats statt. Der Termin für die nächste Kommunalwahl in Bayern ist bereits auf den 8. März 2026 festgelegt. Die Wackersdorfer Parteien haben nun ein knappes Jahr Zeit, mögliche Kandidaten für das Amt ins Rennen zu schicken. Soweit steht nur fest, dass Amtsinhaber Thomas Falter für weitere sechs Jahre kandidieren möchte.