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Vermessung

Die Vermessungsämter sorgen dafür, dass das Liegenschaftskataster als flächendeckender Nachweis aller Flurstücke in Bayern stets aktuell gehalten wird. Eigentum an Grund und Boden – ob Wohngrundstück oder Grundbesitz in Wald und Flur – ist ein hohes Gut, das oft über viele Generationen weitervererbt wird und mit großen Emotionen verbunden ist. Grundbesitz steht deshalb unter ganz besonderem Schutz des Grundgesetzes. Zur Festlegung und Sicherung der Grundstücksgrenzen dienen Katastervermessungen. Sie sind erforderlich, wenn ein Grundstück z.B. für Bauzwecke geteilt werden soll, wenn Grenzen in der Örtlichkeit nicht mehr sichtbar sind oder sich die Grundstückseigentümer über den Verlauf der Grenze unsicher sind. Die Vermessungstrupps der 51 Staatlichen Vermessungsämter in Bayern führen jährlich ca. 80 000 Katastervermessungen durch – egal ob es regnet oder die Sonne scheint. Dabei werden u.a. bestehende Grundstücksgrenzen überprüft, Grenzzeichen wiederhergestellt oder bei Teilungsvermessungen neue Grenzen nach den Vorgaben der Eigentümer in die bestehenden Eigentumsgrenzen eingefügt und abgemarkt. Als Besonderheit im Vergleich zu den anderen Bundesländern wirken in Bayern Feldgeschworene – dies sind in der Regel im Ort bekannte und angesehene Bürgerinnen oder Bürger – ehrenamtlich bei den Vermessungen mit. Die Institution der Feldgeschworenen ist eines der ältesten bekannten und noch erhaltenen kommunalen Ehrenämter in Bayern.

Die Vermessungsergebnisse der Vermessungsämter sind die Grundlagen für den Eintrag in das Grundbuch, das bei der Benennung der Grundstücke auf das Liegenschaftskataster zurückgreift. Neben den über 10 Millionen Flurstücken im Freistaat werden auch die über 8 Millionen Gebäude Bayerns im Liegenschaftskataster beschrieben und in der amtlichen Flurkarte dargestellt. Die Staatlichen Vermessungsämter sorgen also täglich dafür, dass das Liegenschaftskataster als flächendeckender lückenloser Nachweis aller Liegenschaften in Bayern immer aktuell gehalten wird. Wer träumt nicht vom eigenen Haus mit Garten? Wer ein Haus bauen möchte, benötigt für den Bauantrag u.a. einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Der Auszug enthält Flurstücks- und Eigentümerangaben zum Baugrundstück und zu den umliegenden Grundstücken. Getreu dem Motto „nicht der Bürger soll laufen, sondern die Daten“, müssen Bauwillige nicht mehr zum zuständigen Ansprechpartner für die Vermessung der Grundstücksgrenzen und ihren Nachweis im Vermessungsamt gehen, um den Katasterauszug zu erhalten. Sie können diesen direkt bei ihrer örtlichen Gemeinde über einen Internet-Dienst der Bayerischen Vermessungsverwaltung beziehen und sich auf diese Weise zusätzliche Laufwege ersparen. Bei allen Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster – insbesondere auch bei personenbezogenen Daten – ist stets gewährleistet, dass die Belange des Datenschutzes eingehalten werden. Für Bauherren, Investoren und Architekten gleichermaßen interessant ist ein Blick auf den aktuellen Bebauungsplan.