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Coronavirus: Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen; Begrenzung von privaten Kontakten


Der Wechsel auf Rot - [Stand: 27.10.2020]

Der Wechsel von Gelb auf Rot ging schnell. Erst am Freitag hatte der Landkreis Schwandorf die Stufe Gelb erreicht, seit gestern steht die Ampel auf Rot. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheitweist eine 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von 50,04 aus und das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat den Landkreis mit Wirkung von heute in die Liste derjenigen Landkreise aufgenommen, die den Schwellenwert von 50 überschritten haben. Damit treten mit Wirkung von Dienstag, den 27.10.2020, 0 Uhr, verschiedene Maßnahmenverschärfungen in Kraft, die unmittelbar die Folge der Verordnungen der Staatsregierung sind.

Die rote Ampel bedeutet, dass private Feiern und Kontakte auf maximal fünf Personen oder zwei Haushalte begrenzt sind. Das gilt auch für Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern. Die Sperrstunde, das Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen sowie das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen greift ab 22 Uhr und damit eine Stunde früher als bei gelber Ampel. Die Maskenpflicht während des Unterrichts, die bei Gelb bereits ab der fünften Jahrgangsstufe galt, gilt bei Rot auch für Grundschüler. Hier bemüht sich der Landkreis jedoch um eine Erleichterung.

Weitere Maßnahmen, die mit der Rot gewordenen Ampel im Zusammenhang stehen, sind im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht, das auf der Landkreishomepage veröffentlicht wird.

Testpflicht für Grenzpendler: Am Freitag ist bayernweit eine Testpflicht für Grenzpendler in Kraft getreten. Wer aus einem Risikogebiet regelmäßig mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreist, um sich dort aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen aufzuhalten, muss binnen siebenTagen nach der ersten auf den 23. Oktober folgenden Einreise und danach regelmäßig in jeder nachfolgenden Kalenderwoche ein negatives Corona-Virus-Testergebnis in deutscher oder englischer Sprache vorlegen. Die Testpflicht ist ebenso gültig für Personen, die für Ausbildungs-, Schul- oder Hochschulbesuche die Grenze überqueren. Das Testergebnis muss unaufgefordert dem für den Sitz der Firma oder dem Schulort zuständigen Landratsamt vorgelegt werden. Für diese Vorlage der Zeugnisse und auch für Fragen zur Testpflicht wurde beim Landratsamt Schwandorf ein Mail-Postfach mit der Adresse grenzpendler@landkreis-schwandorf.de eingerichtet.



"Gelbe Ampel" - [Stand: 23.10.2020]

Am Freitag, den 23.10.2020 hat die Ampel im Landkreis Schwandorf auf gelb gewechselt. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (37,87) und das Robert-Koch-Institut (37,9) weisen denselben Inzidenzwert aus, der über der Schwelle von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen liegt.

Ab Samstag, den 24.10.2020, 0 Uhr, treten deshalb verschiedene Maßnahmenverschärfungen in Kraft, die – wie etwa die Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen – unmittelbar die Folge der Verordnungen der Staatsregierung sind.

In Konkretisierung der staatlichen Vorgaben ist es die Aufgabe des Landratsamtes, im Detail festzulegen, welche Plätze im Landkreis Schwandorf „stark frequentierte öffentliche Plätze“ im Sinne der Vorgaben der Staatsregierung sind. Diese Festlegung wurden im Amtsblatt veröffentlicht. Das Amtsblatt finden Sie auf unserer Homepage rechts in der Menüleiste bzw. in der App im Anschluss an den Text, sowie direkt auf der Website des Landkreises Schwandorf.

Speziell für Wackersdorf und Steinberg am See bedeutet dies, Maskenpflicht:

  • auf dem Vorplatz der Sporthalle in Wackersdorf sowie auf dem Außengelände des Mehrgenerationenhauses
  • auf dem Vorplatz der Sporthalle in Steinberg am See.