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Cannabis: Nicht am Spielplatz! (Satzungsänderung)

Im Zuge des Cannabisgesetzes des Bundes, das seit dem 1. April u.a. den Konsum von Cannabis legalisiert, passte die Gemeinde Wackersdorf die Satzung für ihre Grünanlagen und Spielplätze an („Satzung über die Benutzung öffentlicher Grünanlagen und Kinderspielplätze in der Gemeinde Wackersdorf (Grünanlagen- und Kinderspielplatz-Satzung)“). Analog zum bereits bestehenden Alkoholverbot ist durch die Satzungsänderung auch der Konsum von Cannabis auf Kinderspielplätzen und in öffentlichen, gemeindlichen Grünanlagen verboten. 

Verstöße können auf Basis des Regelwerks durch den Kommunalen Ordnungsdienst der Gemeinde geahndet werden. Die Satzungsänderung beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17. April. Der Änderung war ein entsprechender Antrag zweier Fraktionen vorausgegangen. Zur aktuellen und vollständigen Fassung der Satzung gelangen Sie über diesen Link.

FAQ: Was zählt als Grünanlage?

Im Sinne der Satzung umfasst der Begriff neben den explizit genannten Spielplätzen (inkl. Erlebnispark Wasser-Fisch-Natur und Oberpfälzer Märchengarten) Park- und parkähnliche Anlagen (z.B. Friedhofpark oder Hundelaufwiese) und öffentliche Sportanlagen (z.B. Bolzplatz am Volksfestplatz).