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Beherbergungsstätte; Anmeldung

Kurzbeschreibung

Bei Unterkunft in einer Beherbergungsstätte, z. B. Hotel oder Pension, müssen Sie dort am Tag Ihrer Ankunft einen besonderen Meldeschein für Beherbergungsstätten unterschreiben. Bei Reisegesellschaften mit mehr als zehn Personen geht diese Verpflichtung auf den Reiseleiter über.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 06.10.2021