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Marktgebühren; Erhebung
Kurzbeschreibung
Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 20.08.2021
Stand: 20.08.2021