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Fundbüro online

Abholung von Fundgegenständen im Fundamt:

Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei Abholung von Fundgegenständen im Fundamt eindeutig ausweisen müssen.

Aufbewahrungsfrist:

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von Fundgegenständen beträgt gem. § 973 Abs. 1 BGB sechs Monate.

Kosten:

gebührenfrei

Fragen Sie bei uns nach:

Hier können Sie online nach Fundsachen suchen!

Telefon: 09431 7436-0
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