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Rathaus Service Portal
der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf bietet hiermit ihren Bürgern rund um die Uhr einen Besuch im Online-Rathaus an. Hier haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Anträge online von zu Hause aus bequem auszufüllen und zu beantragen.

Allerdings können wir Ihnen bei bestimmten Dienstleistungen (z.B.Kinderreisepass [Hinweis im Link beachten!], Zuzug, Umzug) den Gang ins Rathaus aus rechtlichen Gründen nicht ersparen. Die Bezahlung eventuell anfallender Gebühren erfolgt praktisch, bequem und sicher per Lastschriftverfahren.

Zum einfachen Finden Ihres Antrags nutzen Sie die Suchfunktion Ihres Browsers (Aufruf über Tastaturkürzel Strg + F) und geben Sie ein entsprechendes Schlagwort ein (z.B. "Hund")

Ablesen der Wasserzähler

Hier der Link für die Online-Wasserzählerkarte.

Bitte beachten Sie, dass der Link erst zum 31.10. freigeschalten wird!

Abmeldung eines Hundes (Hundesteuer)

Abmeldung ins Ausland

Anmeldung eines Hundes (Hundesteuer)

Anmeldung zur Bürgersprechstunde

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (§ 45 StVO)

Antrag auf Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen und den Erwerb von Feuerwerk der Klasse II

Antrag auf Ausstellung einer Jahresparkkarte für den Steinberger See

Für regelmäßige Besuche des Steinberger Sees kann sich eine Jahresparkkarte rentieren. Für 30 Euro im Jahr können Sie jeden Tag drei Stunden auf den öffentlichen Parkplätzen am See parken (Privatparkplätze wie WildWakePark, Seetreff Müller, MovinGround, Wasserwacht oder Segelschule sind ausgenommen!). Eine Jahresparkkarte gilt immer für ein Kalenderjahr mit einer Übergangsfrist bis zum 31.01. des Folgejahres. Die kennzeichengebundene Jahresparkkarte erhalten Sie über das Bürgerbüro des VG-Rathauses in Wackersdorf. 

ACHTUNG: Unterschiedliche Antragsformulare!

Jahresparkkarte Steinberger See - Antragsformular für Besucher und Gäste

Jahresparkkarte Steinberger See - Antragsformular NUR STEINBERGER BÜRGERINNEN UND BÜRGER!

Antrag auf Ausstellung einer neuen Hundesteuermarke

Antrag auf Ausstellung einer Zufahrts-Berechtigungskarte für Tauchplatz am Murner See (Tauchplatz "Rutschn")

Für die Nutzung des Parkplatzes am Tauchplatz Murner See (an der Rückseite des Erlebnispark Wasser-Fisch-Natur) benötigen Sie eine Zufahrts-Berechtigungskarte. Die Zufahrts-Berechtigungskarte ist dauerhaft gültig und kennzeichengebunden. Sie erhalten sie kostenfrei über das Rathaus der VG-Wackersdorf (Marktplatz 1, 92242 Wackersdorf; 09431 74 36-0; info@wackersdorf.de). Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Zufahrts-Berechtigungskarte ein gültiges Parkticket vor Ort gelöst werden muss. 

Antrag Zufahrtsberechtigung Tauchplatz Murner See

Antrag auf Baumfällung oder Baumveränderung

Antrag auf einen Parkausweis für Schwerbehinderte

Antrag auf Einrichtung einer Parkplatzabsperrung für einen Umzug in Halteverbotszonen

Antrag auf Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gemäß § 29 Abs. 2 StVO

Antrag auf Erlaubnis zur Plakatierung

Antrag auf Erstattung von Leistungen beim Feuerwehrdienst

Antrag auf Erstattung von Leistungen beim Feuerwehrdienst(Externer Link auf Komuna-Serviceportal)

Antrag auf Erstattung von Schulwegkosten

Antrag auf Erstattung von Schulwegkosten bei Überschreitung der Mindestentfernung

Antrag auf Erstattung von Schulwegkosten für Behinderte und Kranke

Antrag auf Erstattung von Schulwegkosten in begründeten Ausnahmefällen

Antrag auf Erteilung einer Drehgenehmigung auf öffentlichem Verkehrsgrund

Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins

Antrag auf Festsetzung eines Marktes

Antrag auf Gastschulbesuch

Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen

Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen eines Traditionsfeuers

Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 GastG)

Antrag auf Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter

Antrag auf Gestattung zur Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter

Antrag auf Herstellung/Änderung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage

Antrag auf isolierte Abweichung/Befreiung

Antrag auf nicht gewerbsmäßige Haltung gefährlicher Wildtiere

Antrag auf Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung

Antrag auf Stundung/Aussetzung

Antrag auf vorübergehenden Wasserbezug/Bauwasser

Antrag Aufstellung Spielgeräte

Antrag zum Einbau eines Gartenwasserzählers

Antrag zur sicherheits- und jugendschutzrechtlichen Beurteilung einer Veranstaltung durch Polizei und Landratsamt (Jugendamt)

Anzeige bzw. Beantragung auf Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 LStVG

Anzeige einer Geburt

Anzeige zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen

Aufenthaltsbescheinigung (erweiterte Meldebescheinigung)

Das Einwohnermeldeamt stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie in der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf gemeldet sind.

Eine Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie z. B. für eine Anmeldung zur Eheschließung für das Standesamt.

Erforderliche Unterlagen:

Personalausweis bzw. Reisepass
Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten benötigen wir auch eine formlose, schriftliche Vollmacht.

Kosten:

5,00 €uro

Beantragung:

Sie können die Unterlagen auf folgendem Wege anfordern:

  • Online-Antrag: Mit diesem Antrag können Sie jederzeit rund um die Uhr eine Aufenthaltsbescheinigung beantragen. Die Gebühr wird per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht. Die Bescheinigung wird dann an Ihre Postanschrift gesandt.
  • Persönliche Abholung: Sie können Ihre Aufenthaltsbescheinigung während unserer Sprechzeiten persönlich im Einwohnermeldeamt abholen. Sie benötigen hierzu Ihren Personalausweis bzw. Reisepass.
  • Abholung durch einen Bevollmächtigten: Sie können Ihre Aufenthaltsbescheinigung auch durch einen Bevollmächtigten während unserer Sprechzeiten im Einwohnermeldeamt abholen lassen.

Online-Antrag:

Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung (Externer Link auf Komuna-Serviceportal)

Ansprechpartner:

Telefon: 09431 7436-0
Adresse exportieren

Aufnahmeantrag Freiwillige Feuerwehr

Auskunftssperre

Wenn Sie gegenüber Ihrem Einwohnermeldeamt das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft machen können, dass durch die Weitergabe Ihrer Meldedaten eine Gefahr für Sie oder auch eine andere Person, z.B. Ihre Angehörigen, entstehen kann (z.B. Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen), werden Ihre Meldedaten entsprechend gesperrt und eine Melderegisterauskunft ist von diesem Zeitpunkt an unzulässig.

Vor Einrichtung der Auskunftssperre werden Ihre Angaben durch die Meldebehörde überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

Für die bayerischen Meldebehörden wurde durch Verwaltungsvorschrift geregelt, dass für die Eintragung einer Auskunftssperre ein strenger Maßstab anzulegen ist. Um zu vermeiden, dass sich Schuldner durch eine Auskunftssperre dem Zugriff von Gläubigern entziehen, hat die Meldebehörde bei entsprechenden glaubhaften Anfragen von Gläubigern erneut zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Auskunftssperre (noch) vorliegen.

Die Auskunftssperre ist befristet. Bei der Auskunftssperre wird grundsätzlich in regelmäßigen Abständen überprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen noch vorliegen.

Erforderliche Unterlagen:

Personalausweis bzw. Reisepass
entsprechende Nachweise
Bei Beantragung durch einen Bevollmächtigten benötigen wir auch eine formlose, schriftliche Vollmacht.

Kosten:

gebührenfrei

Beantragung:

Sie können die Auskunftssperre auf folgendem Wege beantragen:

  • Online-Antrag: Mit diesem Antrag können Sie jederzeit rund um die Uhr eine Auskunftssperre beantragen. Die erforderlichen Nachweise müssen noch nachgesandt werden.
  • Persönliche Beantragung: Sie können die Auskunftssperre auch während unserer Sprechzeiten persönlich im Einwohnermeldeamt beantragen.
  • Beantragung durch einen Bevollmächtigten: Sie können die Auskunftssperre auch durch einen Bevollmächtigten während unserer Sprechzeiten im Einwohnermeldeamt beantragen lassen.

Online-Antrag:

Antrag auf Einrichtung einer Auskunfttssperre (Externer Link auf Komuna-Serviceportal)

Ansprechpartner:

Telefon: 09431 7436-0
Adresse exportieren

Ausnahmegenehmigung Befahren öffentlicher Straßen

Ausnahmegenehmigung zur Verkürzung der Sperrzeit und Nachtruhe

Ausnahmegenehmigungen zur Aufhebung der Sperrzeit und Nachtruhe

Ausnahmegenehmigungen zur Verlängerung der Sperrzeit und Nachtruhe

Bankverbindung

Gemeinde Wackersdorf

Raiffeisen Bank       
IBAN: DE32 7509 0000 0001 6017 50                                              
BIC: GENODEF1R01  

Sparkasse
IBAN: DE26 7505 1040 0760 1101 22
BIC: BYLADEM1SAD

Gemeinde Steinberg am See

Raiffeisen Bank
IBAN: DE54 7509 0000 0001 6063 01
BIC: GENODEF1R01

Sparkasse
IBAN: DE89 7505 1040 0760 1700 01
BIC: BYLADEM1SAD

Bauantragsformulare

Im Genehmigungsverfahren und im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist der Bauantrag mit allen weiteren Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen. Die Bauvorlagenverordnung regelt, welche Bauvorlagen erforderlich sind.

Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat hierzu Bauantragsformulare verbindlich eingeführt. Die einzelnen Bauantragsformulare sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums.

Beantragung einer Bescheinigung über die Anzeige eines Sterbefalls

Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Eheschließung

Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Geburt

Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Lebenspartnerschaftsschließung

Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Sterbefall

Befreiung Gurt- und Helmpflicht

Bürgerantrag

Einfaches Führungszeugnis

Einverständniserklärung zur Beisetzung in eine Grabstätte

Einzugsermächtigung

Durch das Erteilen einer Einzugsermächtigung an uns sparen Sie sich die Mühe, bei jeder Fälligkeit eine Überweisung zu tätigen.

Häufig wird eine Einzugsermächtigung erteilt z.B. für:

  • Hundesteuer
  • Grundsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Kindergartengebühr
  • Wasser- und Kanalgebühr

Nutzen Sie also die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens und erteilen Sie uns einen Abbuchungsauftrag. Es werden so zukünftig alle wiederkehrenden Abgaben, Gebühren und Beiträge einfach und bequem von Ihrem Konto abgebucht. Sie können somit keinen Zahlungstermin vergessen und sparen sich evtl. Ärger mit Mahngebühren und Säuminszuschlägen.

Kosten:

gebührenfrei

Beantragung:

Sie können die Unterlagen auf folgendem Wege anfordern:

  • Online-Antrag
    Mit diesem Antrag können Sie jederzeit rund um die Uhr eine Einzugsermächtigung beantragen.
  • Schriftlicher Antrag
    Durch ein formloses Schriftstück mit allen erforderlichen Daten können Sie ebenfalls eine Einzugsermächtigung erteilen.

Online-Antrag:

Einzugsermächtigung

Ansprechpartner:

Telefon: 09431 7436-0
Adresse exportieren

Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes

Erklärung über die Umschreibung eines Grabnutzungsrechts

Erklärung zum Ausbau eines Dachgeschosses

Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen.

Das Führungszeugnis selbst wird direkt vom Bundesamt für Justiz in Bonn, Dienststelle Bundeszentralregister, erstellt und je nach Verwendungszweck an die Adresse des Antragstellers (Belegart N) bzw. an die der anfordernden Behörde (Belegart O) gesandt.

Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden. Hierfür ist ein Verwendungszweck für das Führungszeugnis sowie die Postadresse der anfordernden Behörde zwingend notwendig.

Erforderliche Unterlagen:

Personalausweis bzw. Reisepass

Kosten:

13,00 €uro

Beantragung:

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Der Antragsteller kann sich nicht durch eine bevollmächtigte Person, auch nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Der Antrag kann bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Sie können die Unterlagen auf folgendem Wege anfordern:

Online-Antrag

Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses ist grundsätzlich persönlich im Einwohnermeldeamt vorzunehmen. Die persönliche Vorsprache zur Antragstellung kann entfallen, wenn ein besonderer Grund wie z.B. Krankheit vorliegt. Der Grund ist beim Online-Antrag anzugeben. Die Auskunft wird vom Bundeszentralregister in 10 - 14 Tagen an Ihre Postanschrift gesandt.
Bitte geben Sie die vollständige Anschrift der Behörde / Institution ein, an die das Führungszeugnis bzw. die Gewerbezentralregister-Auskunft gesandt werden soll. Die Angabe von Straße und Hausnummer ist dabei unbedingt erforderlich. Anträge, die nur Postleitzahl und Ort enthalten können leider nicht bearbeitet werden. Dokument-Einbindung: Leitfaden
Persönliche Beantragung
Sie können den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses während unserer Sprechzeiten persönlich im Einwohnermeldeamt beantragen. Die Auskunft wird vom Bundeszentralregister in 10 - 14 Tagen an Ihre Postanschrift gesandt.

Online-Antrag:

Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses

 

Ansprechpartner:

Telefon: 09431 7436-0
Adresse exportieren

Fundbüro

Hier können Sie nach Fundsachen suchen:

Jetzt Fundsachen online suchen!

Abholung von Fundgegenständen im Fundamt:

Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei Abholung von Fundgegenständen im Fundamt eindeutig ausweisen müssen.

Aufbewahrungsfrist:

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von Fundgegenständen beträgt gem. § 973 Abs. 1 BGB sechs Monate.

Kosten:

gebührenfrei

Ansprechpartner:

Telefon: 09431 7436-0
Adresse exportieren

Gewerbezentralregister

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Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.
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Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. Dort werden eingetragen:

  • Verwaltungsentscheidungen wegen Unzuverlässigkeit oder Ungeeignetheit, insbesondere Ablehnung, Rücknahme oder Widerruf der Zulassung zu einem Gewerbe sowie die Gewerbeuntersagung,
  • Verzichte während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens,
  • Rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, die bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes von dem Gewerbetreibenden selbst oder seinem Vertreter oder Beauftragten begangen worden ist, wenn die Geldbuße mehr als 200 Euro beträgt.
  • Rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen wegen bestimmter Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder das Strafgesetzbuch, die bei oder im Zusammenhang mit der Ausübung des Gewerbes begangen worden sind, wenn auf Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen erkannt worden ist.

Auf Antrag erhält jedermann Auskunft über den ihn betreffenden Inhalt des Registers. Der Antrag ist bei der Gemeinde - Meldebehörde - zu stellen.

Befugt zur Antragstellung ist der Betroffene selbst oder sein gesetzlicher Vertreter. Der Antrag kann nicht durch einen Bevollmächtigten gestellt werden (z.B. durch den Ehegatten oder einen Rechtsanwalt).

Für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder zur Überprüfung der Zuverlässigkeit bei einem überwachungsbedürftigen Gewerbe kann die Auskunft auch zur Vorlage bei der Behörde beantragt werden. Sie wird dann der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen hat die Behörde dem Betroffenen Einsicht in die Auskunft zu gewähren.

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Erforderliche Unterlagen

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  • Identifikationsnachweis
  • Bei gesetzlichem Vertreter zusätzlich Identifikationsnachweis des Betroffenen und Nachweis der Vertretungsmacht

Kosten

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13 Euro

Formulare

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Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.

Online Verfahren

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Gewerbezentralregisterauskunft (Externer Link auf Komuna-Serviceportal)

Um einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz stellen zu können, benötigen Sie

  • einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
  • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
  • die AusweisApp2 und
  • ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen

Ansprechpartner

Telefon: 09431 7436-0
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Hundesteuer: An- und Abmeldung

Anzeigepflicht

Das Halten eines Hundes ist steuerpflichtig. Die Steuerpflicht tritt ein, wenn der Hund über vier Monate alt ist. Steuerpflichtig ist die Hundehalterin bzw. der Hundehalter. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Verwaltungsgemeinschaft ein Hundezeichen aus.

Der steuerpflichtige Hundehalter soll den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist, oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist. (Satzung für die Erhebung der Hundesteuer § 11 Abs. 2)

Steinberg am See

In der Gemeinde Steinberg am See beträgt die Hundesteuer für jeden Hund 30 Euro im Kalenderjahr. Abweichend davon beträgt die Steuer für Kampfhunde im Sinne des § 5a das 10-fache des einfachen Steuersatzes und somit 300 Euro im Kalenderjahr. Etwaige Steuerfreiheiten oder Steuerermäßigungen entnehmen Sie bitte der Hundehaltungsverordnung der Gemeinde Steinberg am See.

Wackersdorf

In der Gemeinde Wackersdorf beträgt die Hundesteuer für jeden Hund 10,23 Euro im Kalenderjahr. Alle weiteren Infos entnehmen Sie bitte der Hundehalteverordnung sowie der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wackersdorf.

Antrag:

Hier können Sie Ihren Hund online an- bzw. abmelden:

Anmeldung zur Hundesteuer

Abmeldung zur Hundesteuer

Meldebescheinigung (einfach)

Das Einwohnermeldeamt stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie in der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient zum Nachweis der An-, Ab- oder Ummeldung. Diese wird grundsätzlich bereits bei der Meldung kostenlos ausgehändigt, kann aber bei Bedarf aktuell gegen Gebühr erneut ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen:

Personalausweis bzw. Reisepass
Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten benötigen wir auch eine formlose, schriftliche Vollmacht.

Kosten:

5,00 €uro

Beantragung:

Sie können die Unterlagen auf folgendem Wege anfordern:

  • Online-Antrag: Mit diesem Antrag können Sie jederzeit rund um die Uhr eine Meldebescheinigung beantragen. Die Gebühr wird per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht. Die Bescheinigung wird dann an Ihre Postanschrift gesandt.
  • Persönliche Abholung: Sie können Ihre Meldebescheinigung während unserer Sprechzeiten persönlich im Einwohnermeldeamt abholen.
  • Abholung durch einen Bevollmächtigten: Sie können Ihre Meldebescheinigung auch durch einen Bevollmächtigten während unserer Sprechzeiten im Einwohnermeldeamt abholen lassen.

Online-Antrag:

Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung (Externer Link auf Komuna-Serviceportal)

Meldebescheinigung zur Vorlage bei dem Rentenversicherungsträger

Melderegisterauskunft (einfach)

Sie möchten über eine andere Person eine Einfache Melderegisterauskunft einholen? Dies können Sie unter dem folgenden Link veranlassen.

Hinweis: Eine Einfache Melderegisterauskunft ist kostenpflichtig. Sie müssen im weiteren Verlauf Ihre Zustimmung zu einem elektronischen Lastschriftverfahren geben. Die dabei angegebenen Daten dienen nur der Übergabe an ein beteiligtes Paymentverfahren. Eine Speicherung in der Gemeinde erfolgt nicht.

Einfache Melderegisterauskunft (Externer Link auf Komuna-Serviceportal)

Meldung defekter Abfallbehälter

Nebenwohnung: Abmeldung

Sie können hier online eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung besteht.

Eine Abmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Abmeldung einer Nebenwohnung im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Drucken Sie deshalb das Meldeformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es innerhalb von sieben Tagen an das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro.

Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Online-Abmeldung (Externer Link auf Komuna-Serviceportal)

Nebenwohnung: Voranmeldung

Sie können hier online eine Nebenwohnung in der Gemeinde voranmelden. Möglich ist das nur, wenn Sie bereits eine Wohnung in der Gemeinde haben und diese nicht aufgeben. Haben Sie noch keine Wohnung, so ist ein Zuzug anzumelden. Wird die bestehende Nebenwohnung in der Gemeinde aufgegeben, ist ein Umzug zu erfassen.

Die Anmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Hauptwohnung zuziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Anmeldung einer Nebenwohnung im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu Ihren Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit.

Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Online-Voranmeldung (Externer Link auf Komuna-Serviceportal)

Negativzeugnis für Hunde

Negativzeugnis für Hunde (Externer Link auf Komuna-Serviceportal)

Personalausweis und Reisepass: Statusabfrage

Die Antragstellung und Übermittlung der Daten für Reisepässe und Personalausweise wird digital mit der Bundesdruckerei in Berlin abgewickelt. Die Produktionszeiten haben sich dadurch verkürzt. Bei der Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises erhalten Sie von den Mitarbeitern im Einwohnermeldeamt einen Ausdruck, auf dem sich Ihre Antragsnummer befindet.

Mit Eingabe dieser Antragsnummer bei der Statusabfrage können Sie ermitteln, ob Ihr Reisepass oder Personalausweis bereits in Bearbeitung ist oder schon zur Abholung im Einwohnermeldeamt bereit liegt.

Kosten:

gebührenfrei

Online-Statusabfrage:

Statusabfrage für Personalausweis und Reisepass

Ansprechpartner:

Telefon: 09431 7436-0
Adresse exportieren

Reisedokumente für Kinder beantragen

Beantragung eines Reisedokumentes für Ihr Kind

Mit diesem Online-Service können Sie Daten zur Antragsvorbereitung an die zuständige Pass- und Personalausweisbehörde elektronisch übermitteln.

Mögliche Dokumentenarten sind:

  • Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr (1 Jahr gültig und bis zum 12. Lebensjahr für maximal 1 Jahr verlängerbar)
    Kosten: 13,00 Euro (Erstausstellung) / 6,00 Euro (Verlängerung)
     
  • Deutscher Reisepass - ePass (6 Jahre gültig)
    Kosten: 37,50 Euro
     
  • Vorläufiger Reisepass (max. 1 Jahr gültig)
    Kosten: 26,00 Euro
     
  • Personalausweis (6 Jahre gültig)
    Kosten: 22,80 Euro
     
  • Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
    Kosten: 10,00 Euro

Die Angaben zu den Dokumenten beziehen sich auf Kinder zwischen 0 und 18 Jahren. Die Art des Reisedokumentes sollte abhängig vom Reiseziel ausgewählt werden.

Gewöhnlich dauert das Ausstellen eines Reisepasses 6 Wochen bis zur Abholung. Sollten Sie das Dokument eher benötigen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Bearbeiter darüber.
Ein Expresspass kostet zusätzlich 32,00 Euro. Vorläufige Dokumente können in der Pass- und Personalausweisbehörde sofort ausgestellt werden, sind aber nicht für alle Reiseziele nutzbar.

Online-Beantragung (Externer Link auf Komuna-Serviceportal)

SEPA-Lastschriftmandat: Erteilung

Standesamt

Statusabfrage hoheitliche Dokumente

Statuswechsel Wohnung: Voranmeldung

Sie können hier online den Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden. wenn Sie bereits mit Nebenwohnung in der Gemeinde wohnen und diese Wohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll.

Ein Statuswechsel der Wohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen für die gleichen Wohnungen gemeldet sind, die in den Statuswechsel einbezogen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Statuswechsels Ihrer Wohnung im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller beteiligten Familienmitglieder mit.

Voranmeldung Statuswechsel (Externer Link auf Komuna-Serviceportal)

Übermittlungssperre

Sie haben die Möglichkeit, folgende Übermittlungssperren zu beantragen:

  • Politische Parteien
  • Alters- und Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage
  • Religionsgesellschaft
  • Internetauskünfte

Sollten Sie mehrere Wohnungen haben, so wird die Übermittlungssperre nur bei der Gemeinde eingetragen, bei der Sie der Datenübermittlung widersprochen haben. In diesem Fall ist es notwendig, dass Sie bei allen Gemeinden, in welchen Sie einen Wohnsitz haben, der Datenübermittlung widersprechen.

Die Übermittlungssperre sowie der Widerspruch gegen die Auskunft über das Internet gelten nur im Hinblick auf Anfragen von Privaten. Davon unberührt bleiben Datenübermittlungen an andere Behörden und sonstige öffentlichen Stellen.

Soll die Übermittlungssperre für weitere Personen gelten (z.B. Ehegatte, minderjährige Kinder), so ist ein eigener Antrag zu stellen.

Erforderliche Unterlagen:

Personalausweis bzw. Reisepass

Kosten:

gebührenfrei

Beantragung:

Bei der Übermittlungssperre genügt ein einfacher Antrag, der nicht begründet werden muss. Die Übermittlungssperre gilt ohne Befristung.

Online-Antrag:

Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre (Externer Link auf Komuna-Serviceportal)

Ansprechpartner:

Telefon: 09431 7436-0
Adresse exportieren

Umzug

Wer innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf seinen Wohnsitz wechselt muss sich innerhalb einer Woche persönlich beim Einwohnermeldeamt ummelden.

Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahren) genügt es, wenn ein Erwachsener mit allen Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht.

Bitte beachten Sie, sollten Sie der Meldepflicht nicht innerhalb eines Monats nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig.

Erforderliche Unterlagen:

Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass aller umziehenden Personen sowie eine Wohnungsgeberbescheinigung

Kosten:
gebührenfrei

Online-Vorankündigung:

Es besteht die Möglichkeit, den Umzug innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft per Online-Antrag voranzukündigen. Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegebenen Daten werden online zu uns übermittelt. Wir bitten jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Ummeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist. Da Sie die Daten bereits zur Verfügung gestellt haben, können Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache den Behördengang dadurch schneller erledigen.

Online-Vorankündigung:

Vorankündigung eines Umzuges innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf (Externer Link auf Komuna-Serviceportal)

Ansprechpartner:

Telefon: 09431 7436-0
Adresse exportieren

Verlusterklärung eines Ausweisdokuments

Wenn Sie bemerken, dass Sie Ihren Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass etc. verloren haben, müssen Sie eine Dokument-Verlusterklärung ausstellen. Wenn Sie Glück haben, wurde Ihr Dokument aufgefunden und Sie können es im Fundbüro abholen. Sollten Sie Ihr Dokument definitiv verloren haben, wird eine Verlustanzeige aufgenommen.

Sollte Ihr Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder vorläufige Dokumente gestohlen worden sein, melden Sie sich bitte bei der Polizeiinspektion Schwandorf, Wackersdorfer Straße 78, 92421 Schwandorf.

Sollten Sie Ihr Dokument wiederaufgefunden haben, benachrichtigen Sie bitte die Stelle, bei der sie den Diebstahl bzw. Verlust angezeigt haben.

Neue Ausweispapiere können Sie mit der Diebstahls- bzw. Verlustanzeige im Einwohnermeldeamt beantragen.

Kosten:

gebührenfrei

Beantragung:

Sie können die Unterlagen auf folgendem Wege anfordern:

  • Online-Antrag: Mit diesem Antrag können Sie jederzeit rund um die Uhr eine Dokument-Verlusterklärung beantragen.
  • Persönliche Beantragung: Sie können Ihre Dokument-Verlusterklärung während unserer Sprechzeiten persönlich im Einwohnermeldeamt beantragen.

Online-Antrag:

Verlusterklärung eines Ausweisdokumentes (Externer Link auf Komuna-Serviceportal)

Ansprechpartner:

Telefon: 09431 7436-0
Adresse exportieren

Vollmacht Wohnsitzänderung

Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses

Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

Wahlschein | Briefwahl online

Diese Anwendung unterstützt Sie bei der Beantragung eines Wahlscheins bzw. bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen. Im Rahmen der Vorbereitung der Wahl wurde Ihnen eine Wahlbenachrichtigungsbrief von Ihrer Gemeinde zugestellt. Diese Benachrichtigung ist für die weitere Bearbeitung erforderlich, da bestimmte Daten zur Identifikation Ihrer Person im Wahlamt der Gemeinde benötigt werden! Falls Sie keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt Ihrer Gemeinde.

Erforderliche Unterlagen:

Wahlbenachrichtigungsbrief

Kosten:

gebührenfrei

Beantragung:

Sie können die Unterlagen auf folgendem Wege anfordern:

Ansprechpartner:

Telefon: 09431 7436-0
Adresse exportieren

Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

Zuzug

Wenn Sie in die Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf gezogen sind, müssen Sie sich innerhalb einer Woche persönlich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahren) genügt es, wenn ein Erwachsener mit allen Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht.

Bei nichtehelichen Kindern oder Stiefkindern ist die Personensorge nachzuweisen. Bei gemeinsamen Sorgerecht und getrennt lebenden Eltern ist die Unterschrift von beiden Elternteilen notwendig.
Eingetragene Lebenspartnerschaften können sich gegenseitig bei der Anmeldung bei Nachweis der Lebenspartnerschaft vertreten.

Bitte denken Sie daran, dass Sie ordnungswidrig handeln, wenn Sie sich nicht innerhalb eines Monats anmelden.

Erforderliche Unterlagen:

Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass aller umziehenden Personen sowie eine Wohnungsgeberbescheinigung

Kosten:
gebührenfrei

Online-Vorankündigung:

Es besteht die Möglichkeit, den Umzug innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft per Online-Antrag voranzukündigen. Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegebenen Daten werden online zu uns übermittelt. Wir bitten jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Ummeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist. Da Sie die Daten bereits zur Verfügung gestellt haben, können Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache den Behördengang dadurch schneller erledigen.

Online-Vorankündigung:

Vorankündigung eines Zuzuges in die Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf (Externer Link auf Komuna-Serviceportal)

Ansprechpartner:

Telefon: 09431 7436-0
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