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Wann kommt der Beitragszuschuss für die Kindergärten?

Ab dem 1. April sollte die Betreuung in Kindergärten günstiger, zum Teil sogar kostenlos werden. Die bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dass die Kindergartenzeit mit 100 Euro monatlich pro Kind bezuschusst wird. 

Diesen Beitragszuschuss zahlt der Freistaat an die Gemeinden, diese reichen ihn an die Einrichtungen weiter, im Gegenzug senken alle die Elternbeiträge um 100 Euro. Das Problem: Der Landtag hat den neuen Haushalt noch nicht beschlossen, mit der Haushaltgenehmigung wird erst am 15. Mai 2019 gerechnet. Die Zahlungen verzögern sich dadurch um einige Monate, allerdings wird der Beitragszuschuss dann rückwirkend bis zum 1. April gezahlt. In einem Informationsschreiben des Landratsamtes Schwandorf wird die Nachzahlung des Elternbeitragszuschusses auf frühestens Ende Juni datiert. Wichtig: Eltern von Kindern sind in Wackersdorf von diesem Problem nicht direkt betroffen. Die Beitragszahlungen der Eltern sind ab dem 1. April ausgesetzt (bis 100,-) , die finanzielle "Nachberechnung" wird intern abgewickelt.

Ab wann? Bis wann? Und wer überhaupt? Zum neuen Beitragszuschuss:

Der Zuschuss von 100 Euro pro Kind und Monat wird ab dem 3. Lebensjahr des Kindes bis zu dessen Einschulung gezahlt. Beim 3. Lebensjahr ist der Stichtag jeweils der 1. September des Jahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird. D.h. Kinder, die  2018 oder früher drei Jahre geworden sind, erhalten den Zuschuss ab sofort, Kinder, die 2019 drei Jahre alt werden, erst ab dem 1. September dieses Jahres. Die Elternbeiträge werden „automatisch“ durch die Einrichtungen reduziert, d.h. ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.  

Konkrete Zahlen – der Beitragszuschuss in den Wackersdorfer Kindergärten

Durch den Beitragszuschuss fällt der Elternbeitrag für die Wackersdorfer Kindergärten vollständig weg (maximaler Zuschuss liegt bei 90,- Euro für 10 Stunden). Die Kinderkrippen werden durch den Zuschuss bis zu einer Buchungszeit von 30 Wochenstunden beitragsfrei, ab 31 Wochenstunden reduziert sich der Monatsbeitrag um jeweils 100 Euro. Bezuschusst werden wie beim bisherigen Beitragszuschuss für Vorschulkinder der Grundbeitrag, sowie Spiel-, Getränke- und Portfoliogebühr. Das Mittagessen ist durch den Beitragszuschuss nicht abgedeckt und muss weiter vollständig gezahlt werden (3,10 Euro Kinderkrippe, 2,90 Euro Kindergarten pro Mahlzeit)!

Die Gebühr ist niedriger als der Zuschuss – was geschieht mit dem „Restbetrag“?

Das Geld, das durch niedrigere Buchungszeiten nicht „ausgenützt“ wird, verbleibt beim Träger und wird analog zu dem Beitragszuschuss für Vorschulkinder für Aktionen der Kindergärten verwendet (z.B. Eintritt oder Buskosten bei Ausflügen).

Gilt der Zuschuss auch für die Kinderkrippe?

Ob die Beitragsfreiheit ab dem 3. Lebensjahr für  Krippenkinder gilt, dazu gibt es noch keine konkrete Information. Es hieß, dass die Regelung voraussichtlich ab dem 1. April auch in Krippen gelten wird.