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Marktordnung; Erlass
Kurzbeschreibung
Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 16.08.2021
Stand: 16.08.2021