Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Die Gemeinden und Landkreise können zudem entsprechende Verordnungen erlassen. Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.
Rechtsgrundlagen
Betreten und Befahren von Grundstücken
Rechtsbehelf
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 20.08.2021