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Aufstellung Vorschlagslisten für ehrenamtliche Richter beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg

Die Gemeinde Wackersdorf gibt interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich für das richterliche Ehrenamt beim Verwaltungsgericht Regensburg für die Amtsperiode 1. April 2025 bis 31. März 2030 zu bewerben. 

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte mit und üben während der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung das Richteramt in gleichem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter aus.

Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten sind die Vorschriften des §§ 20 bis 22 VwGO zu beachten. Nach § 22 VwGO können folgende Personen nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden:

  • Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung
  • Richter
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
  • Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen

Die Vorschläge sollen außer dem Namen auch Geburtsdatum, aktuelle Wohnadresse, telefonische Erreichbarkeit und den aktuellen Beruf der Vorgeschlagenen enthalten. Angaben über den Arbeitgeber und die Ehrenämter sind freiwillig. Die Angaben zu den Ehrenämtern dienen dazu, vor der Heranziehung zu einer Sitzung eine Befangenheit zu einer Prozesspartei auszuschließen. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Kreistag.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 10.06.2024 an die Gemeinde Wackersdorf, Marktplatz 1, 92442 Wackersdorf oder per E-Mail an info@wackersdorf.de.
Bitte achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Angaben gemacht werden!