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ISEK - Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept

Aktuell laufen Überlegungen, die Sanierung der Ortsmitte betreffend – hierbei können auch private Grundstücks- und Immobilieneigentümer im Sanierungsgebiet direkt von der Neugestaltung und Entwicklung der Ortsmitte profitieren.

Neue Ortsmitte: Bürgerbeteiligung Marktplatz am 25.10.

In Wackersdorf läuft die Neugestaltung der Ortsmitte, ein Baustein ist dabei der Marktplatz. Das Projekt startet mit der Beteiligung der Wackersdorferinnen und Wackersdorfer. Im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am 25.10. um 19 Uhr im Mehrgenerationenhaus (MGH) werden die Erstentwürfe für den neuen Marktplatz vorgestellt. Hierbei gibt es zahlreiche Möglichkeiten zur Mitbestimmung. So stehen einige Elemente der Neugestaltung konkret zur Abstimmung. Einbringen können sich alle Bürgerinnen und Bürger Wackersdorfs – nach dem 25.10. zunächst im Rahmen von Online-Abstimmungen, am 19.11. außerdem in Form einer Präsenz-Veranstaltung im MGH. Letztere stellt sicher, dass die gesamte Gemeindebevölkerung die Möglichkeit hat, sich einzubringen. Die Neugestaltung des Marktplatzes und die damit einhergehende Bürgerbeteiligung ist Teil des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK).

ISEK - Alles was Sie jetzt wissen sollten

Alle Informationen auf einen Blick erhalten Sie hier.

WORUM GEHT ES?
Für die Neugestaltung der Ortsmitte hat die Gemeinde Wackersdorf ein großes Sanierungsgebiet ausgewiesen. Das Gebiet umfasst ca. das „ursprüngliche“ Wackersdorf (s. ausführliche Karte rechts in der Menüleiste). Die Ausweisung dieses Gebiets ist für unsere öffentlichen Bauvorhaben von zentraler Bedeutung, vereinfacht könnte man sagen: Kein Sanierungsgebiet, keine Förderung. Und genau hier kommen auch die Bürgerinnen und Bürger ins Spiel. Denn zahlreiche Fördermöglichkeiten stehen auch Ihnen offen.

WAS UND WIE WIRD GEFÖRDERT?
Grundsätzlich hat jeder innerhalb des Sanierungsgebietes die Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen steuerlich abzuschreiben – für 8 Jahre können Sie 9 % und für weitere 4 Jahre 7 % der Herstellungskosten für bestimmte Maßnahmen absetzen. Begünstigt sind Herstellungs- und Anschaffungskosten für bestimmte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, nicht aber der Neu- oder Wiederaufbau von Gebäuden. Der umfassende Maßnahmenkatalog, also die detaillierte Auflistung wird derzeit in der Gemeindeverwaltung zusammengestellt. Informationen zur sogenannten „7h-Abschreibung“ (nach § 7h EstG) erhalten Sie auch bei Ihrem Steuerberater und dem Finanzamt.

WAS HAT ES MIT DER POST VOM GRUNDBUCHAMT AUF SICH?
In die Grundbücher der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke wird vom Grundbuchamt ein sogenannter Sanierungsvermerk eingetragen. Die betroffenen Eigentümer werden in der nächsten Zeit darüber offiziell durch eine entsprechende Mitteilung des Grundbuchamtes informiert. Mit diesem Sanierungsvermerk wird kenntlich gemacht, dass das Grundstück innerhalb eines Sanierungsgebietes liegt und die Bestimmungen des besonderen Städtebaurechts (§§ 136 ff. Baugesetzbuch) zu beachten sind. Der Sanierungsvermerk hat lediglich eine Informations- und Sicherungsfunktion für den Grundstücksverkehr, das betroffene Grundstück wird dadurch nicht „belastet“. Mit dem Sanierungsvermerk ist eine rechtliche Veränderung der Grundbucheintragungen nur mit Zustimmung der Gemeinde Wackersdorf möglich. Dies ermöglicht der Gemeinde, Veränderungen zu unterbinden, die den gesamten Sanierungsablauf erschweren. Nach Abschluss des Sanierungsverfahrens wird der Sanierungsvermerk im Grundbuch gelöscht, ohne dass den Eigentümern Kosten hierfür entstehen. Durch die Eintragung des Sanierungsvermerkes sollen aber auch Fehlinvestitionen weitgehend ausgeschlossen werden. Der Sanierungsvermerk dient insofern dem Schutz der Eigentümer der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke. Damit alle privaten und öffentlichen Maßnahmen während des Sanierungszeitraumes von der Gemeinde aufeinander abgestimmt werden können, ist es erforderlich, Informationen über die sanierungsrelevanten Vorhaben der Bürger, d.h. die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, zu haben. Für die Wirksamkeit des Vorhabens benötigen Grundstückseigentümer daher eine schriftliche Genehmigung der Gemeinde.

Kommunales Förderprogramm

Wackersdorf in Bewegung. Auf Basis des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts aus dem Jahr 2017 und mit Unterstützung der Städtebauförderung werden in Wackersdorf bereits eine Vielzahl von Maßnahmen geplant und umgesetzt.

Ziel der verschiedenen Maßnahmen und Aktivitäten ist es seither, anstehende Herausforderungen wie den demografischen und strukturellen Wandel, die Digitalisierung sowie die Klima- und Mobilitätswende zu meistern und der Region Impulse für eine positive Entwicklung zu geben. 

Seit April 2021 wird die Gemeinde Wackersdorf von einem beauftragten Sanierungsträger bei ihren Bemühungen unterstützt. In enger und regelmäßiger Abstimmung mit der Verwaltung trägt die Tätigkeit des Sanierungsträgers dazu bei, die positive Weiterentwicklung des Ortes voranzutreiben und einen attraktiven und lebendige Wohnort sowie ein städtebaulich attraktives Ortszentrum zu erhalten.

2022-04-14 Bekanntmachung

2022-03-23_Richtlinien Kommunales Förderprogramm

2022-03-28_DSK_Förder- und Gestaltungsfibel Wackersdorf

Anlage 1_Sanierungsgebiet-A3_1_4000

Anlage 2_Pflanzliste