Steinberger See: E-Fahrzeuge bleiben gebührenpflichtig
Ab dem 1. April 2025 dürfen alle elektrisch betriebenen Fahrzeuge auf bestimmten öffentlichen Parkplätzen in Bayern bis zu drei Stunden kostenlos parken. Diese Regelung gilt nicht am Steinberger See! Hier gibt es keine Parkplätze im Sinne der Gebührenbefreiung. Auch für Fahrzeuge mit einem „E“ am Ende des Kennzeichens muss weiterhin ein reguläres Parkticket gelöst werden.