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Winterdienst 2019/2020

Im November hat die Gemeinde Steinberg am See die Anschaffung eines neuen Salzstreuers für den großen Traktor des Bauhofs beschlossen. Das Fahrzeug ist zusammen mit einem kleineren Räumfahrzeug das Herzstück des Winterdienstes in der Seenlandgemeinde.

Die Gerätschaften werden neben intensiver fachgerechter Wartung regelmäßig erneuert und ersetzt, um deren zuverlässige Einsatzbereitschaft gewährleisten zu können. Das neue Anbau-Streugerät wird noch für diesen Monat am Bauhof erwartet. Die beiden Schneeräumer sorgen in den Wintermonaten für die Verkehrssicherheit auf den die Hauptverkehrsstrecken, aber auch die Bevölkerung ist in der Pflicht. Die sogenannte „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ legt fest, dass Anlieger Gehwege oder einen Meter am Fahrbahnrand von Schnee zu befreien und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand, Splitt, Tausalz o.ä. zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen haben. Die Regelung gilt an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherheitsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Wichtig: Geräumter Schnee oder Eisreste dürfen den Verkehr nicht gefährden oder erschweren.  Die ausführliche Verordnung kann auf der Homepage der Gemeinde Steinberg am See (www.steinbergamsee.de) unter der Rubrik „Bürgerservice“ und „Satzungen“ eingesehen werden (einen Direktlink finden Sie außerdem rechts in der Randleiste).