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Windelsäcke für Neugeborene

Eltern erhalten einmalig auf Antrag maximal 12 kostenlose blaue Restmüllsäcke. Damit Eltern in den Genuss dieser freiwilligen Leistung kommen, musste bislang bei der Landkreisverwaltung ein formeller Antrag unter Beifügung einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes gestellt werden. Danach erhielten sie vom Landratsamt ein Bewilligungsschreiben. Bei Vorlage dieses Schreibens bei ihrer zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erhielten die Eltern dann die Windelsäcke ausgehändigt.

 

Dieses Verfahren wird künftig vereinfacht:

Die Eltern aller Neugeborenen, die mit Hauptwohnsitz im Landkreis Schwandorf gemeldet sind, erhalten durch die Koordinierungsstelle frühe Kindheit (KoKi) zeitnah nach Ausstellung der Geburtsurkunde ein Willkommenspaket mit Informationsmaterial über verschiedene Themen und Angebote rund um das Thema Baby und Kleinkind. Diesem Informationspaket wird künftig ein Gutschein beigefügt, in dem die Daten des Kindes eingetragen sind. Die Eltern legen also künftig statt des Genehmigungsschreibens den Gutschein bei der Komune vor und erhalten dafür gegen Unterschrift die Windelsäcke.

 

Die Umstellung erfolgt für alle Babys, die ab dem 1. März 2021 geboren werden.