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Aufstellung Vorschlagslisten für ehrenamtliche Richter beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg (Amtsperiode 1. April 2020 bis 31. März 2025)

Die Gemeinde Steinberg am See  gibt interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich für das richterliche Ehrenamt beim Verwaltungsgericht Regensburg für die Amtsperiode 1. April 2020 bis 31. März 2025 zu bewerben. 

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte mit und üben während der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung das Richteramt in gleichem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter aus.
Bei den Beratungen mit den Berufsrichtern brauchen ehrenamtliche Richter nicht über juristische Fachkenntnisse zu verfügen. Hingegen verlangt dieses Ehrenamt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Voraussetzungen:
Der ehrenamtliche Richter muss deutscher Staatsbürger sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz innerhalb des Bezirks des Verwaltungsgerichtes Regensburg haben.
Nach § 22 VwGO können folgende Personen nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden:

1. Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung
2. Richter
3. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
4. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
5. Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen

 

Die Vorschläge sollen außer dem Namen auch Geburtsdatum, aktuelle Wohnadresse, telefonische Erreichbarkeit und aktuellen Beruf der Vorgeschlagenen erhalten. Angaben über den Arbeitgeber und die Ehrenämter sind freiwillig. Die Angaben zu den Ehrenämtern dienen dazu, vor der Heranziehung zu einer Sitzung eine Befangenheit zu einer Prozesspartei auszuschließen. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Kreistag.

 

Geeignete Personen können sich bis spätestens 12.06.2019 bei der Gemeinde Steinberg am See, Telefonnummer 0 94 31 / 74 36 412 oder der E-Mail info@wackersdorf.de melden.