Seiteninhalt

Aktuelle Einschränkungen in Steinberg am See (Corona / laufend aktualisiert)

Bereits seit Montag, dem 2. November gelten deutschlandweit weitreichende Einschränkungen, um das Corona-Infektionsgeschehen einzudämmen. Seit dem 16. Dezember gilt ein bundesweiter Lockdown (in den Bundesländern z.T. unterschiedlich umgesetzt). Der Lockdown (inkl. Inzidenz-Regelungen) wurde bis zum 9. Mai 2021 verlängert. Ab dem 10.05. greifen vom regionalen Inzidienzwert abhängige Lockerungen.

Ausführliche Informationen zu den geltenden allgemeinen Regelungen ab dem 10.05. finden Sie hier. (Link auf externen Beitrag des BR)

In der Gemeinde Steinberg am See gilt IM RAHMEN DER GENERELLEN EINSCHRÄNKUNGEN AKTUELL FOLGENDES

  • VG-Rathaus (Wackersdorf): Zutritt nur in dringenden Fällen und nach telefonsicher Terminvereinbarung (7436-0)
  • Bücherei: Ab 03.05. wieder geöffnet
  • Kindertagesstätte: Eingeschränkter Regelbetrieb (je nach Inzidienzwert)
  • Schule: Eingeschränkter Regelbetrieb (je nach Inzidienzwert)
  • Recyclinghof: geöffnet, FFP 2 -Maskenpflicht seit dem 30.01.

Bereits vor dem Lockdown galt in der Gemeinde Steinberg am See Folgendes:

  • Sporthalle, gemeindliche Sport-Außenanlagen: Gesperrt für sämtlichen Vereins-, Trainings-, Wettkampf- und Freizeitbetrieb
  • Bürgerversammlungen: Abgesagt, den ausführlichen Ersatzbericht finden Sie hier.
  • Standesamtl. Trauungen: Standesbeamter, Brautpaar, Trauzeugen und 1 weitere Person aus einem anderen Hausstand, wobei Kinder unter 14 Jahren bei der Gesamtzahl außer Betracht bleiben 
  • Sitzungen des Gemeinderates: Ab sofort in der Sporthalle
  • Maskenpflicht in der Öffentlichkeit: Vorplatz/Parkplatz vor Schule/Sporthalle und Friedhof/Kirche inkl. Parkplatz; des Weiteren Hinweis für Steinberger See, auf Parkplätzen und Rundweg bei hoher Besucherfrequenz einen Mund-Nasenschutz zu tragen

Da Gastronomie und Freizeiteinrichtungen geschlossen bleiben, appellieren wir an Sie alle, unsere örtlichen Betriebe im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten zu unterstützen. Im Bereich Gastro sind beispielsweise To-Go- und Lieferangebote weiterhin möglich.

Mit dem Inkrafttreten des „Lock-Down light“ verweisen wir nochmals auf die Einkaufshilfe unseres Burschenvereins.

Die Ausgabe von kostenlosen FFP2-Masken an pflegende Angehörige erfolgt über das Bürgerbüro im Rathaus Wackersdorf.

Die letzte aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie in Anlage zu dieser gemeindlichen Meldung als PDF (s. unten und Menüleiste), die folgende Fassung wird in Kürze ergänzt.