Fundbüro online
Abholung von Fundgegenständen im Fundamt:
Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei Abholung von Fundgegenständen im Fundamt eindeutig ausweisen müssen.
Aufbewahrungsfrist:
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von Fundgegenständen beträgt gem. § 973 Abs. 1 BGB sechs Monate.
Kosten:
gebührenfrei
Fragen Sie bei uns nach:
Hier können Sie online nach Fundsachen suchen!
Adresse exportieren