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Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre

Wenn Sie gegenüber Ihrem Einwohnermeldeamt das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft machen können, dass durch die Weitergabe Ihrer Meldedaten eine Gefahr für Sie oder auch eine andere Person, z.B. Ihre Angehörigen, entstehen kann (z.B. Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen), werden Ihre Meldedaten entsprechend gesperrt und eine Melderegisterauskunft ist von diesem Zeitpunkt an unzulässig.

Vor Einrichtung der Auskunftssperre werden Ihre Angaben durch die Meldebehörde überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

Für die bayerischen Meldebehörden wurde durch Verwaltungsvorschrift geregelt, dass für die Eintragung einer Auskunftssperre ein strenger Maßstab anzulegen ist. Um zu vermeiden, dass sich Schuldner durch eine Auskunftssperre dem Zugriff von Gläubigern entziehen, hat die Meldebehörde bei entsprechenden glaubhaften Anfragen von Gläubigern erneut zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Auskunftssperre (noch) vorliegen.

Die Auskunftssperre ist befristet. Bei der Auskunftssperre wird grundsätzlich in regelmäßigen Abständen überprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen noch vorliegen.

Erforderliche Unterlagen:

Personalausweis bzw. Reisepass
entsprechende Nachweise
Bei Beantragung durch einen Bevollmächtigten benötigen wir auch eine formlose, schriftliche Vollmacht.

Kosten:

gebührenfrei

Beantragung:

Sie können die Auskunftssperre auf folgendem Wege beantragen:

  • Online-Antrag: Mit diesem Antrag können Sie jederzeit rund um die Uhr eine Auskunftssperre beantragen. Die erforderlichen Nachweise müssen noch nachgesandt werden.
  • Persönliche Beantragung: Sie können die Auskunftssperre auch während unserer Sprechzeiten persönlich im Einwohnermeldeamt beantragen.
  • Beantragung durch einen Bevollmächtigten: Sie können die Auskunftssperre auch durch einen Bevollmächtigten während unserer Sprechzeiten im Einwohnermeldeamt beantragen lassen.

Online-Antrag:

Antrag auf Einrichtung einer Auskunfttssperre

Ansprechpartner:

Telefon: 09431 7436-0
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